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Erneut legt Peta Beschwerde bei einer Generalstaatsanwaltschaft ein, da eine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellte, bzw. erst gar nicht eröffnet hatte.

Das die Peta Rechtsabteilung von ihrem Fachgebiet überhaupt keine Ahnung zu haben schein, beweisen diese immer wieder aufs Neue. Obwohl sich Peta mehrere hoch bezahlte Rechtsanwälte und studierte Juristen leistet, leiden diese an neurotischer Erfolglosigkeit. Geführt vom Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck, der bereits in mehreren Büchern die Justiz als Rechtsbeugemafia und kriminelle Vereinigung betitelte.

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Diese Erkenntnis scheint aber ehern daher zu rühren, da Edmund Haferbeck in mehreren Gerichtsverfahren, wo er selbst sogar als Rechtsanwalt fälschlicherweise auftrat, auf den Boden der Tatsachen zurückgeworfen wurde.

Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass Rechtsanwälte die sich mit Tierschutz bzw. Tierrecht befassen, wenigstens ein Fünkchen Ahnung von diesem Fachgebiet besitzen. Dieses scheint jedoch nicht der Fall zu sein, wie der Krötenfall belegt.

Die Vorgeschichte von Petas Krötendilemma!

Wie immer hat Peta aus den Medien erfahren, dass angeblich Tiere getötet wurden. Ohne sich genauer zu informieren oder eventuell Vorort zu recherchieren, stellte die Rechtsabteilung eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

In der Pressemeldung auf die Peta ihre Strafanzeige baut heißt es …

DuttenstedtDiplom-Biologe Matthias Fischer von der Firma Biodata erklärte dazu: „Wir sind als Spezialisten für Fachgutachten von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Peine beauftragt worden, ein Monitoring durchzuführen. Diese Aufgabe erfüllen wir seit Mitte März. Das Leeren der Eimer, in denen sich die Tiere befinden, findet einmal täglich statt – und zwar am Morgen. Das war bisher ausreichend. Von der plötzlich aufgetretenen Häufung an Kröten wurden wir überrascht, so ist das Unglück leider geschehen. Seit gestern sind wir nun zweimal täglich vor Ort.“

(…)

Am Montagabend wurde durch eine zufällige Begehung des alten Kieswerkes in Duttenstedt eine akute Notsituation der Krötenpopulation festgestellt. Die „Kröteneimer“ waren quasi am Überquellen. Einige Eimer waren aus den Löchern entnommen, die Tiere saßen nun entweder in Erdlöchern fest oder befanden sich in den noch verbliebenen Eimern am Beginn der Austrocknung. In Anbetracht dessen, dass innerhalb der ehemaligen Grube große Mengen an Kröten schon ausgetrocknet am Ufer lagen, übernahmen ehrenamtliche Helfer dann schnell die Rettung der Tiere bis früh in die Morgenstunden. Die Bilanz der Nacht: 380 Erdkröten dürfen nun weiterleben.

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Gleichzeitig fand man den Hinweis, dass man vermutete, dass es sich unter den Kröten auch um besonders zu schützende Arten handelt. Deshalb beauftragte man eine Spezialfirma, um die Krötenwanderung zu dokumentieren.

30 tote Kröten bei Duttenstedt

Letztendlich wurden 30 tote Kröten in einem Eimer gefunden. Es hat den Anschein, dass der Eimer von einer Mitarbeiterin der beauftragten Firma schlichtweg vergessen wurde. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass es sich bei der Krötenart um keine besonders schützende Art handelte.

Weiterhin konnten keine Beweise erbracht werden, dass es sich bei dem Eimer um eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz handelt!

Die Beschwerde der Organisation gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen eines Vergehens gegen das Bundesnaturschutzgesetz habe sich als unbegründet erwiesen, erklärt der Oberstaatsanwalt und führt weiter aus, „dass die betroffenen Erdkröten und Teichfrösche keine streng geschützte Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind, damit das durch gegebenenfalls unzureichende Schutzmaßnahmen verursachte Verenden der Tiere nicht als Straftat nach § 71 des Bundesnatuschutzgesetzes verfolgt werden kann. Im Hinblick auf den Vorwurf der Tierquälerei gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Tod der Tiere zumindest billigend in Kauf genommen wurde. Eine fahrlässige Begehung wäre nicht strafbar.“

PAZ

Wo war denn Peta, in der Zeit, wo freiwillige Helfer in Duttenstedt die Kröten rettete. Peta unterhält selbst über 50 hoch bezahlte Mitarbeiter, die im Jahr 2017 mit 2.864.326,06 € aus Tierschutzspendengelder bezahlt wurden. Nicht eine einzige Kröte hat Peta selbst gerettet.

Peta schickt lieber ihre freiwilligen Unterstützer vor Firmen, wie Reisebüros von TUI, um dort das Geschäft zu schädigen, anstatt diese nur ein einziges Mal für den aktiven Tierschutz einzusetzen.

Man muss also zu der Erkenntnis kommen, dass Peta selbst Tiere, letztendlich scheiß egal sind.

Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft wurde abgewiesen.

Wenn man sich jetzt noch anschaut, dass die Rechtsabteilung von Peta eigentlich die gesetzlichen Bestimmungen im Tier- und Naturschutz aus dem FF kennen müsste, kann man sich schon fragen, warum Peta hier eine Strafanzeige gestellt hatte.

Einerseits darf man nicht vergessen, dass Peta in Baden Württemberg nicht mal in die engere Auswahl, für ein Verbandsklagerecht kam. Bemängelt wurde, dass demokratische Mitgliedsverhalten und das rechtsstaatliche Auftreten dieser Organisation.

Zwar hat Peta seine Satzung geändert, jedoch scheint dieses nur Makulatur zu sein. Auf meine Bewerbung als ordnungsgemäßes Mitglied bei Peta, wurde nicht einmal der erforderliche Entscheid des Vorstandes eingeholt. Man reagierte einfach nicht auf meine Bewerbung. Ein klarer Verstoß gegen das Vereinsgesetz.

Gleichzeitig wird mit stellen der Strafanzeige, das von Peta ausgesuchte Opfer in einer Pressemitteilung an den Pranger gestellt und somit vorverurteilt. Auf eine Entschuldigung nach Einstellung des Verfahrens und der Feststellung der Unschuld, wartet man bei Peta vergebens!

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