Schlange
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Gastartikel: Rene Semla, DGHT Mitglied, seit Jahren Reptilienhalter, angehender Sachverständiger für Reptilien, Schwerpunkt Riesenschlangen und Krokodile, alle privaten Sachkundenachweise erfolgreich abgelegt

Private Tierhaltung in Deutschland wird von Fanatikern weiter kriminalisiert, Verbote drohen obwohl es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt

Das dass Demokratieverständis in Deutschland für viele Politker und Behörden etwas seicht aussieht, um es mal freundlich zu formulieren, ist den meisten Bürgern mittlerweile klar und schürrt leider auch weiter den Politikverdruss. So berichtete Gerati unlängst (8.3.2019) über Hausdurchsuchungen bei Anglern und die Verstickung von Amtsträgern die radikalen Tierrechtlern nahe stehen (1), was schon zu Verfahren wegen Amtsbeugung geführt hat. Tierhobbys stehen in Deutschland unverhältnismäßig hart und völlig zu unrecht in der Kritik, ob Angelei, Jagd oder Tierhaltung  generell . Befeuert durch Stimmungsmache und unwahre Behauptungen diverser Tierrechtsorganisation, aber auch einiger politischer Strömungen, so machen die Grünen in Bundes- und Landtag imme wieder mit absurdesten Verbotsforderungen von sich reden (2) und beweisen damit leider, wie so oft, ihre völlige Unkenntnis der Faktenlagen und mangelnde Sachkompetenz. Schon 2015 gab es in Niedersachsen Vorstöße zu neuen Haltungsverboten die glücklicher Weise scheiterten. Besonders perfide dabei ist, dass gezielt Fake-News eingesetzt wurden um Stimmung gegen die Haltung von sog. Exoten in Privathalung zu machen, mit Behauptungen wie “die Zahl der […] Exoten in Privathaushalten steigt seit Jahren”, was sich durch keine Statistik belegen lässt, ganz im Gegenteil legen seriöse Zahlen eher den Schluss nahe, dass diese seit Jahren eher fallen. Auch wird gerne behauptet, dass die Mehrzahl der Exoten in Privathand unzureichend gehalten wird, eine Behauptung die durch die aktuelle Erhebung der Exotep-Studie klar widerlegt wird.

Das diese Vorstöße zu Haltungsverboten nicht nur Wahlkampf sind, kann man am Fall von Berlin (3) sehen, wo ein Bündnis aus SPD und Grünen über Nacht hunderttausende gehaltene Haustiere verboten erklärte. Die Verbote wurden vor dem vorgeschobenen Grund erlassen, es handle sich um die “Haltung gefährlicher Tiere”, obwohl in Deutschland kein einziger Todesfall durch die Haltung von z.B. Riesenschangen bekannt ist (diese werden seit den 70ern in großer Zahl privat gehalten). Bei Verstößen drohen existenzvernichtende 50.000€ Geldstrafe (was ein Aussetzten der Tiere um der Strafe zu entgehen, leider provoziert und die Probleme erst schafft, die vorher so nicht da waren). Allein schon diese Unverhältnismäßigkeit in der Strafe, sind verfassungsrechtlich mehr als bedenklich und dürften keiner kritischen Prüfung ernsthaft standhalten!

Weiter befeuert werden diese Kampagnen durch Tierrechtler und Verbände die diesen nahe stehen. Dabei ist nicht nur Peta beteiligt (wohl aber berüchtigt durch ihre Kampagnen), sondern auch ideologisch ausgerichtete Tierschutzvereine wie Pro Wildlife e.V. , die durch ihre Forderungen leider ebenso völlige (2) Unkenntnis der Sachlage und Fachkompetenz vermuten lassen).

Während in Deutschland absurde Haltungsverbote diskutiert werden, gilt der Ansatz der Prohibition in anderen europäischen Ländern bereits als haushoch gescheitert. So hat Norwegen im Jahr 2017 nach über 42 Jahren das Haltungsverbot von Reptilien abgeschafft (5). Fazit: Kein Mensch hat sich an Verbote gehalten, es entwickelte sich ein Schwarzmarkt, der durch legale Nachzuchten nie entstanden wäre (diese glückliche Situation haben wir in Deutschland (noch) ), Tier- und Artenschutz konnte nicht mehr betrieben werden, weil die Halter gezwungen waren sich in die Illegalität zurück zuziehen und tiermedizinische Behaldungen waren aufgrund eines drohenden Strafverfahrens, nicht mehr möglich.

Während andere Länder nach über 40 Jahren eine so vernichtende Bilanz ziehen müssen, scheint Deutschland sich geistig rückschrittlich zu bewegen und dass  obwohl diese Haltungsverbote gegen Grundrechte (auf Tierhaltung und freie Berufsausübung) massiv verstoßen.

Der DGHT hat dazu im Jahr 2017 (4) zusammen mit anderen Verbänden ein im Jahr 2018 erschienenes Rechtsgutachten zur Heimtierhaltung in Auftrag gegeben. Tade Matthias Spranger zeigt in diesem auf, dass es für die willkürlichen Haltungsverbote keinerlei verfassungsrechliche Grundlagen gibt  und diese mit unserem Grundgesetz an vielen Stellen nicht vereinbar sind.

Dass Haltungsverbote weder in der Praxis funktionieren, noch verfassungsrechtlich zulässig sind, stört die Grünen und große Teile der SPD, so wie radikale Tierrechtler wenig. Leider schließt sich der Kreis hier was die rechtstaatliche Auffassung mancher Mitarbeiter/innen in Justiz und Behörden betrifft. Der Trent, demokratische Strukturen zu übergehen setzt sich leider zur Zeit fort, so sind am 23. bis 26. Mai 2019 Europawahlen. Verbote die sich nicht über Bundes- und Landesebene durchsetzen liesen, wurde in der Vergangenheit leider oft über die europäische Ebende durchgedrückt (siehe Verbot diverser Schmuckschildkröten). Diese Entwicklung führt letztlich zu einem starken Vertrauensverlust in die europäische Idee und die ausführenden Behörden. Leider sieht es zur Zeit nicht gut aus, wenn es um Rechtstaatlichkeit und Tierhaltung geht.

Quelle:

1)

2 )

https://dv-th.de/news/steuern-niedersachsens-gruene-ein-exoten-verbot-an-253.html

und

https://dv-th.de/haltungsverbot/

3) https://www.morgenpost.de/berlin/article209237237/Senat-verbietet-private-Haltung-gefaehrlicher-Tiere.html

und

https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo18-033.pdf

4) https://www.dght.de/news/umfangreiches-rechtsgutachten-durch-dght-kofinanziert

und

https://dght.de/files/web/newsletter/2017_04_DGHT_Infopost.pdf

5) https://www.zza-online.de/branche/branche/article/nach-40-jahren-norwegen-erlaubt-wieder-reptilienhaltung.html

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