"Nur PeTA darf Strafanzeigen stellen" - Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (2)
“Nur PeTA darf Strafanzeigen stellen” – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (2)

Diese Strafanzeige stellte Dr. Edmund Haferbeck. Er behauptet in seiner Strafanzeige, ich hätte gegen ihn falsche Verdächtigungen ausgesprochen, da ich mir erlaubte gegen seine Person eine Strafanzeige zu stellen.

Bevor ich zu der Aufarbeitung und Gegenargumentation komme, viel mir erstaunlicher Weise auf, dass die Strafanzeige, wegen des angeblichen Verstoßes, gegen das Tierschutzgesetz gänzlich fehlt. Gerade diese würde mich ja brennend interessieren, was PeTA mir hier für einen Verstoß vorwirft, da ich doch seit zehn Jahren nicht mehr deutschen Boden betreten hatte.

Also schrieb ich eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und an die zuständige Polizeidirektion Görlitz, um in Erfahrung zubringen, warum gerade diese Strafanzeige verschwunden ist.

Hier meine anonymisierte E-Mail

Aktenzeichen:

Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

In einem Telefonat mit Herrn E**** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

Die Rechte des Beschuldigten

Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin über 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: [email protected] oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

GERATI

BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

15322 Serpong

Indonesia

Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

Fax:  +49 (0)3581 7921529

E-Mail: [email protected]

Webseite: gerati.de

Meine gesendete E-Mail
Aktenzeichen von der Bundespolizei Muenchen

Warum bin ich so heiß darauf? Ich habe doch bereits genügend Strafanzeigen von PeTA!

Die Sache ist ganz einfach. Ich lebe seit 10 Jahren in Indonesien und habe am 10. Februar 2018 das erste Mal wieder deutschen Boden betreten. Wie soll ich dann gegen den deutschen Tierschutz verstoßen haben?

Dieses würde die Glaubwürdigkeit von PeTA mehr als infrage stellen! Immerhin wissen Sie seit 2013 das ich in Indonesien lebe.

Kommen wir jetzt aber zu der ersten bekannten Strafanzeige von PeTA!

Strafanzeige 1:

1 .Verdacht der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB

a.Mit Strafanzeige vom 10.09.2015 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigte der Beschuldigte Dr. Edmund Haferbeck des Verdachts des Titelmissbrauchs wegen der Bezeichnung „Der Anwalt der Tiere”.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab der Strafanzeige gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge, da mit der Formulierung „Anwalt der Tiere” nicht behauptet wurde, Dr. Haferbeck sei Rechtsanwalt.

Auflistung Polizei Görlitz

Darauf lasse ich mich wie folgt ein:

Herr Dr. Edmund Haferbeck bezeichnet sich selbst als Leiter der Rechtsabteilung! Wenn jetzt in einem Artikel der von PeTA veröffentlicht, die Bezeichnung „Anwalt der Tiere“ gewählt wird, kann für den Leser der Eindruck erweckt werden, dass Herr Haferbeck ein ausgebildeter Jurist sei. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Dr. Edmund Haferbecck promovierte in Agrarwissenschaften und veröffentlichte zweifelhafte juristische Bücher mit den Titeln:

  • Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?
  • Die Rechtsbeugermafia
  • Operation Tierbefreiung: Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen

Dr. Edmund Haferbeck tritt vor einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt auf!

Gleichzeitig trat Dr. Edmund Haferbeck selbst vor einem deutschen Gericht als Verteidiger auf und wurde vom Gericht als Rechtsanwalt betitelt!

13032019 gericht rechtsanwalt 1
In dem Verfahren Az: 51 Ls-2 17479/04 trat Dr. Edmund Haferbeck  als Rechtsanwalt vor Gericht auf!

Im Artikel „Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt“, abzurufen unter:

https://gerati.de/2016/11/13/edmund-haferbeck-als-rechtsanwalt/

habe ich meine Rechercheergebnisse zu diesem Fall festgehalten.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer teilte mir auf Anfrage mit, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck nie als Rechtsanwalt zugelassen war!

13032019 rechtsanwaltskammer

So wurde Herr Dr. Edmund Haferbeck auch bereits in den Medien als Rechtsanwalt bezeichnet, was meinen Verwechselungsverdacht bestätigte!

13032019 haferbeck Rechtsanwalt 1
https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/2487277-Strafanzeige-gegen-Guetersloher-Isfahan-Zuechter-Andreas-Woehler-Rennsieg-hinterlaesst-Narben

Die GERATI Recherche findet man im Artikel:

Die Strafanzeige wegen Titelmissbrauch sehe ich persönlich als gerechtfertigt, wenn man sich die vorgebrachte Beweislage anschaut. Gleichzeitig verweise ich auf das Recht, eines jeden deutschen Staatsbürgers, Strafanzeigen stellen zu dürfen.

Die Entscheidung, ob eine Strafanzeige verfolgt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Gleichzeitig stellt PeTA fast täglich Strafanzeigen gegen unbescholtene Bürger. Ein Beispiel wären hier die Strafanzeigen gegen Landwirte, wo PeTA Strafanzeigen wegen angeblicher fehlender Brandschutztechnik und Löschwasserversorgung nach einem Stallbrand stellt. Dass die Löschwasserversorgung Sache der Kommunen ist, unterschlägt PeTA gern in ihren Pressemitteilungen über die Strafanzeigen. Bisher wurden meines Wissens alle Strafanzeigen von PeTA durch die ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt.

Eine Recherche zu dem Thema Strafanzeigen von PeTA findet man im GERATI Artikel:

Die Anschuldigung in der Strafanzeige von Herrn Dr. Edmund Haferbeck weise ich hiermit zurück.

Fazit:

Man kann bei der Strafanzeigenwut von PeTA davon ausgehen, dass Ihre Strafanzeigen ehern als Einschüchterungsversuche zu werten sind. In der Regel haben diese letztendlich nichts mit dem Tierschutz zutun, dem sich PeTA angeblich verschrieben habe.

So werden selbst Politiker (Gero Hocker) oder sogar Medien abgemahnt (ZDF nach einer Berichterstattung), nur um das positive Gesicht von PeTA zu wahren. Gleichzeitig ist PeTA jedoch nicht bereit in einen Dialog zu treten. So scheint man vor GERATI solche Angst zu haben, dass man selbst die PeTA Führungskräfte in einem 60-minütigen Seminar für das Verhalten mit GERATI schulen muss.

Nun, wer sich der Wahrheit verschreibt, braucht sich wohl nicht in einem Bürobunker verstecken und daraus sinnfreie Strafanzeigen und Abmahnungen formulieren.

Hallo, Herr Haferbeck ich bin jederzeit bereit in einem direkten Dialog zu treten. Sind sie es auch?

Serie:

2 Kommentare
  1. Die Bezeichnung Berater ist eigentlich eine Wischwaschi Bezeichnung! Jeder kann sonst tun als wenn und ob.
    Allerdings:
    Lt. Duden ist ein Steuerberater ein
    staatlich zugelassener Berater und Vertreter in Steuerangelegenheiten (Berufsbezeichnung)

    Daraus könnte man ableiten, das ein Rechtsberater allgemein ein staatlich zugelassener Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten (Berufsbezeichnung) ist.

    Was allerdings nicht zutrifft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert