Schweizer Gericht stellt Persönlichkeits- vor das Tierrecht
Schweizer Gericht stellt Persönlichkeits- vor das Tierrecht

Ein Schweizer Gericht hat ein Beweisvideo von Tierrechtlern als nicht zulässig angesehen und die Angeklagten freigesprochen! Tierrechtler fühlen sich machtlos! 

Tierrechtler filmten im Jahr 2015 auf einem Schlachtviehmarkt in Hölstein (Schweiz) wie Tierhalter, die ihre Tiere zum Schlachten verkaufen wollten, grob mit ihren Tieren umgegangen sind. Die Aufnahmen, die durch den Tierrechtsverein Schweizerischer Tierschutz (STS) aufgenommen wurden, zeigen wie Tierhalter, ihren Kühen am Schwanz haltend, in den Transporter zwängten. 

Gericht wies Videoaufnahmen als Beweismittel zurück. Der Metzger und der Viehhändler wurden freigesprochen, da die Persönlichkeitsrechte höher bewertet werden als ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. 

Tierrechtler schimpfen über die Staatsanwaltschaft, da sie die Tierrechtler nicht als Zeugen berufen habe!

Dazu sagt der zuständige Staatsanwalt gegenüber der basellandschaftlichezeitung.ch Folgendes aus.

Michael Lutz von der Staatsanwaltschaft Baselland betont auf Anfrage, man sei davon ausgegangen, dass die Videos verwertbar seien. Daher habe es gar keinen Anlass gegeben, zusätzlich Zeugen zu befragen. Auch hätte dies am Resultat wohl nichts geändert: Die Beschuldigten habe man in diesem Fall durch die Autonummern auf den Videos identifiziert. Sind die Videos als Beweismittel unzulässig, wäre folgerichtig wohl auch die Identifikation nicht erlaubt. 
Bei der Information seien der Staatsanwaltschaft schlichtweg die Hände gebunden: «Die Schweizerische Strafprozessordnung sieht für Tierschützer keine Parteistellung vor. Sie haben damit keinen Anspruch auf Mitwirkung. Wir dürfen sie über den Stand des Verfahrens gar nicht informieren», sagt Michael Lutz.

basellandschaftlichezeitung.ch

In Deutschland urteilen die Gerichte zurzeit noch anders!

Obwohl die Aufnahmen durch Straftaten erlangt und zum Teil stark manipuliert werden, lassen deutsche Gerichte diese Aufnahmen als Beweislast zu. Selbst unbewiesene Tierquälerei wird von deutschen Richtern als Meinungsäußerung geduldet. 

Insbesondere PeTA nutzt solche gefakten Videos um Personen und Unternehmen öffentlich an den Pranger zu stellen, der dann wiederum einen stupiden Shitsorm gegen diese Person oder das Unternehmen auslöst.

Auch im Fall in der Schweiz wurden durch die Behörden Abläufe verändert. Tierrechtler denken immer sie seien eine Autorität, haben aber weder ein Weisungs- noch ein Kontrollrecht. Dennoch wird dieses durch die deutsche Justiz geduldet, obwohl bekannt ist, dass Tierrechtler bei Ihren Ermittlungen Straftaten begehen.

Gleichzeitig arbeiten diese Tierrechtsorganisationen nicht transparent. So ist fraglich, wie viele Straftaten begangen werden müssen, um einen Verstoß zu finden. Weiterhin werden die Aufnahmen, wenn man keine Verstöße feststellt, so manipuliert, dass für den Ansehenden der Eindruck entsteht, dass hier ein Tierschutzvergehen vorliegt. Hier ist insbesondere PeTA ganz vorn dabei, die sogar künstliche Tiere erschaffen lassen, um eine Tierquälerei zu fingieren.

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