Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg
Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg

Da ich ja Transparent bleiben möchte, veröffentliche ich heute meine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg!

03.07.2018 Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg von Silvio Harnos

hier erst einmal die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Augsburg!

Post von der Staatsanwaltschaft Augsburg

 

gesendet am 03. Juli 2018 per Fax, an die Generalstaatsanwaltschaft München!

Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 100 Js 117152/18

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30.06.2018 erhielt ich auf dem Postweg von der Staatsanwaltschaft Augsburg die Mitteilung, dass meine Strafanzeige vom 08.05.2018 gemäß § 152 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

Gegen diese Einstellungsverfügung lege ich hiermit Beschwerde ein.

Für mich ist es unbegreiflich wie eine Staatsanwaltschaft gegen diese eine Strafanzeige erstattet wird, in dieser selbst ermitteln darf. Meine Forderung diese Strafanzeige an eine neutrale Staatsanwaltschaft abzugeben wurde nicht nachgekommen.

Es besteht selbstverständlich Anhaltspunkte, dass hier kriminelle Straftaten durch die Staatsanwaltschaft Augsburg gedeckt werden sollen.

    1. Bis heute konnte mir die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht die Vorwürfe erklären, die sie dazu ermutigten eine Fahndung nach meiner Person einzuleiten.
    2. Die Beschwerde gegen die Ermittlungseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Landshut Az: 205 Js 10524/18 liegt der Generalstaatsanwaltschaft ja bereits vor, wo ich zum selben Fall Strafanzeige gegen die Bundespolizisten einreichte!
    3. Nach telefonischer Aussage des Polizeibeamten Herrn Effinger KPI Augsburg,(den ich hiermit als Zeuge benenne), an den die Akten zu den Vorwürfen von der Staatsanwaltschaft Augsburg weitergeleitet wurden, sind die Akten leer, also es fehlt gänzlich der Inhalt und so konnte man auch nicht von der KPI Augsburg mir die Anschuldigungen nennen.
    4. Als Beschuldigter steht mir eine Stellungnahme zu, dazu ist es aber erforderlich, dass man mir die Vorwürfe benennt.
    5. Ich brauche mich nicht Selbstbelasten, was bei der Bundespolizei versucht wurde, in dem man mich nötigen wollte ein Verhörprotokoll zu unterschreiben und ein Kreuz bei ich mache keine Angaben zu setzen.
    6. Wie ist es möglich das drei unterschiedliche Akten auf mysteriöser Art und Weise bei der Staatsanwaltschaft Augsburg verschwinden, ist mehr als fraglich.
    7. Seit dem 28.02.2018 will die Staatsanwaltschaft Augsburg die Akten zur Übernahme an die Staatsanwaltschaft Görlitz versendet haben. Telefonisch konnte man mir den Eingang in Görlitz nicht bestätigen, versicherte aber, dass eine Entscheidung der Übernahme des Ermittlungsverfahrens innerhalb von einem Monat erfolgt.
    8. Fraglich ist welchen Inhalt die Staatsanwaltschaft Augsburg nach Görlitz versendet hat oder versuchte man hier die leeren Akten auf dem Amtsweg verschwinden zu lassen.
    9. Weiterhin stellte sich die Frage warum der in Stuttgart ansässige Verein PeTA Deutschland e.V. ihre Strafanzeige nicht in Stuttgart stellte, sondern in Augsburg?
    10. Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht die Domaindaten geprüft wo beim Registrar DENIC.de ein Deutscher Postbevollmächtigter hinterlegt ist.
    11. Warum wurde nicht geprüft, wo sich der Server der Domain befindet. Dieser steht in Friedersdorf bei Görlitz, wobei allein da schon auf Grundlage der Tatortnahen Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständige wäre, was nach meinem Hinweis an die Staatsanwaltschaft Augsburg auch erfolgte.
    12. Ich lebe sein 2008 in Indonesien und bin im Februar 2018 das erste Mal nach Deutschland wieder eingereist! Wie soll ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wenn ich in Indonesien lebe?
    13. Warum wurde das Ermittlungsverfahren Az: 603 Js 119798/15 was mir vorwirft gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen zu haben nicht längst eingestellt?
    14. Warum versucht man nicht die Akten wiederherzustellen, in dem man sich einfach einmal an den Strafanzeigensteller wendet und um eine Kopie bittet.
    15. Warum wird mir am Telefon gesagt, ich solle zur Polizei gehen und weder die Bayrische Staatspolizei noch die Bundespolizei im Hauptbahnhof München finden irgendeine Fahndungsnotiz, bzw. den Inhalt was man mir vorwirft.
Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg
Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg

Fakt ist, dass hier in diesem Fall geltende Gesetze und Belehrungspflichten für mich als Beschuldigten missachtet werden. Auf meinen Antrag auf Akteneinsicht reagiert man überhaupt nicht von seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg, obwohl dieses im § 147 Abs. 4 StPO vorgeschrieben ist. Warum wird mein Antrag nach § 163a Abs. 2 StPO nicht entsprochen, dass ich als Beschuldigter eigene Beweise zu meiner Entlastung vortragen kann?

Alle diese Punkte schüren den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg hier nur zugunsten des Verein PeTA Deutschland e. V. ermittelt und somit gegen geltendes Recht verstößt und dadurch ich meiner Persönlichkeitsrechte am 10.02.2018 vorsätzlich beraubt wurde.

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Ich habe sogar den konkreten Verdacht das hier eine weitere Staatsanwaltschaft durch PeTA mehr als beeinflusst wird. Eine Ähnlichkeit zu der Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Kiel gegen die wegen Amtsmissbrauch ermittelt wird, sei hier von meiner Seite angemerkt. Auch in Kiel war PeTA mehrfach beteiligt. So wurde die jetzt festgestellte illegale Beschlagnahme und der Abtransport der Elefanten des Zirkus Vegas von PeTA rein zufälligerweise finanziert.

Auf Grundlage der von mir genannten Punkte und Beweise bitte ich die Generalstaatsanwaltschaft München, das Ermittlungsverfahren in den alten Stand zu setzen und dieses an eine neutrale unabhängige Staatsanwaltschaft abzugeben. Wie schon genannt können sie zur Rechtsfindung auch die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Landshut 205 Js 10524/18, die ich ihnen am 06.05.2018 per Fax zugesendet habe, nutzen.

Bitte informieren Sie mich über ihrer Entscheidung per Fax: +49 (0)3581 7921529.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

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