Screenshot: Facebook
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Unfähiger Zooexperte Frank Albrecht will GERATI abmahnen! GERATI ist natürlich froh, wenn Frank Albrecht selbst seine Unfähigkeit gegenüber anderen Personen in diesem Fall eine Rechtsanwaltskanzlei offen legt!

20.03.2018 Frank Albrecht von EndZOO will GERATI abmahnen (10)

Gestern landete doch tatsächlich ein Fax einer Anwaltskanzlei aus der Exilstadt des EndZoo Betreibers Frank Albrecht in meinem Briefkorb. Auf der ersten Seite ist gleich zu lesen…

Unser Mandant wird sich dies nicht gefallen lassen und rechtliche Schritte gegen sie Einleiten.

GERATI scheut natürlich keinen Rechtsstreit und antwortet auf die Abmahnung unverzüglich mit einer Flut von Beweisen, die Frank Albrecht seinen Rechtsanwälten anscheinend unterschlagen hatte.

Aber kommen wir erst einmal zu dem Abmahnschreiben, das ich hier teilanonymisiert veröffentliche!

Abmahnung von Frank Albrecht dem EndZOO Betreiber

Hierzu habe ich natürlich eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen.

Hier mein Antwortschreiben.

 

20.03.2018

Ihr Schreiben vom 19.03.2018

9545/18 JO me D20/547-18                 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Abmahnung die Sie durch Ihren Mandaten Frank Albrecht mir per Fax zugesendet haben weise ich hiermit zurück und möchte aber vereinzelt Stellung beziehen.

Ich betreibe das Aufklärungsportal gerati.de, was sich mit Vorgehensweisen radikaler Tierrechtsorganisationen befasst. Ihr Mandant versuchte nicht nur seine vorladbare Adresse zu verschleiern, in dem er im Impressum lange Zeit nur ein Postschließfach hinterlegt hatte. Erst nach dem GERATI, darüber berichtet versuchte er das Impressum rechtskonform zu gestalten. Ein Erfolg für GERATI und deren Aufklärung.

Ihr Mandant bezeichnet sich öffentlich im Internet als Zooexperte Frank Albrecht und gibt dabei öffentlich an eine Person des öffentlichen Lebens zu sein!

Screenshot: Facebook
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Sein angebliches Expertenwissen im Bereich Zoo und deren Tierhaltung, ist jedoch nachweislich nicht vorhanden, wie mehrere öffentliche Fälle in der Vergangenheit bezeugen. Als Beispiel möchte ich hier nur den Fall des Tierpark Görlitz benennen, über den ich auch in Zusammenhang mit Ihrem Mandanten berichtet hatte.

Im Volksmund würde man so einen Menschen als Scharlatan bezeichnen. (Meinungsfreiheit)

Auch bei der öffentlichen Vereinsbezeichnung verletzt Ihr Mandant geltende rechtliche Bestimmungen, indem er seinen Verein die Bezeichnung „EndZOO International“ gibt.

Die fragwürdige Arbeit lässt sich auch auf der Webseite des Vereins fortführen.

Wenn man die Webseite des Vereins Endzoo Deutschland e.V. unter www.endzoo.de aufruft, wird man auf die österreichische Webseite www.endzoo.at weitergeleitet. Auch hier wird der falsche Vereinsname Endzoo International hervorgehoben und somit gegen geltendes Vereinsrecht verstoßen, da diese Vereinsbezeichnung nicht existiert!

Screenshot: endzoo.at/wp/
Screenshot: endzoo.at/wp/

Auf dieser Webseite befinden sich aber nur transparente Angaben von Endzoo Deutschland e.V.. Gleichzeitig scheinen alle Mitglieder von Endzoo Österreich Mitglied von Endzoo Deutschland e.V. zu sein.

Der Verein Endzoo Österreich ist in Österreich als Verein registriert. Es ist aber nicht ersichtlich, welche Spenden von dem österreichischen Verein veranschlagt werden und in welcher Form diese Verwendung finden bzw. nach Deutschland transferiert werden.

Dieser Verdacht wird zurzeit in einer eigenen Recherche überprüft.

Kommen wir jetzt aber einmal konkret zu den Vorwürfen Ihres Mandanten:

Man kann wohl davon ausgehen, dass Sie Ihren Mandanten über die freie Meinungsbildung insbesondere in Bezug auf den Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes informiert haben.

Ich schreibe wortwörtlich:

„Aber schauen wir uns die Vorwürfe von GERATI gegenüber dem Verein EndZoo Deutschland e.V. genauer an.“

Aus dieser Aussage, die Sie komplett aus dem Kontext reißen, in dem Sie die Wörter „schauen“ und „genauer“ im Einzelnen betrachten. Das diese Wörter sich aber auf GERATI beziehen und somit dessen freie Meinung widerspiegeln, verzerren Sie in Ihrem Mahnschreiben!

Ihr Mandant ist nach eigenen Angaben von seiner Webseite Mitglied der „Initiative transparente Zivilgesellschaft“ und verpflichtet sich zur umfangreichen Transparenz.

GERATI hat nichts anderes in seinem Artikel getan, als die von Ihrem Mandanten selbst angegebenen Zahlen zu untersuchen und kam zu einem erschreckenden Ergebnis. Die Ausgaben insbesondere im Bereich Vereinssoftware in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für jeweils sieben bzw. sechs Mitglieder sind wohl mehr als eine fragwürdige Investition eines „Gemeinnützigen“ Vereins.

Das es sich nachweislich um die Meinung von GERATI sich handelt belegt auch der Satz im letzten Absatz des von Ihnen bemängelten Artikels!

GERATI ist weiterhin der Meinung

Die verspätete Veröffentlichung ist nach eigenen Aussagen Ihres Mandanten der fehlenden Vereinsvorstandsitzung geschuldet. Dieses verstößt nicht nur der eigenen Vereinssatzung, sondern auch den geltenden rechtlichen Vorschriften für Vereine.

Dass ein Verein zwei Monate keine Mitgliederbeiträge kassiert, ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch satzungswidrig. Ich gehe davon aus, dass Ihr Mandant, Sie unterrichtet hat, wann er die Erklärung erstellt hatte.

Seine Transparente eigene Auflistung lässt jedoch die Mutmaßung zu, dass in diesen beiden Monaten keine Mitgliedsbeiträge gezahlt wurden.

In keiner Weise möchte ich die Person des öffentlichen Lebens Herrn Frank Albrecht in Misskredit bringen, sondern ihn mit meinen Artikeln zur Gesetzestreue ermahnen. Was wiederholt auch mehrfach durch meine Artikel funktioniert hat.

Beispiel: Impressum

Vorab war rechtswidrig ein PSF angegeben, dass nach einer öffentlichen Mitteilung durch GERATI durch Ihren Mandanten geändert wurde!

Nichterreichbarkeit seiner im Impressum angegebenen E-Mail-Adresse, auch dieses wurde nach Veröffentlichung abgeändert.

Hinterlegung einer rumänischen Telefonnummer im Impressum. Auch dieses wurde nach Veröffentlichung durch GERATI angepasst.

Zum Thema „Gemeinnützigkeit“ veröffentlichte Ihr Mandant selbst ein Schreiben des Finanzamtes, was eine „Gemeinnützigkeit“ für dieses Jahr ausschließt!

Der Freistellungsbescheid vom 25.04.2017 bescheinigt nur die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015!

https://endzoo.at/wp/wp-content/uploads/2018/01/20170425_EndZOO_Feststellungsbescheid.pdf

Auch dieser Absatz lässt die Meinung zu, dass der Verein EndZOO Deutschland e.V. ab 2016 nicht mehr als gemeinnütziger Verein in Deutschland anerkannt wurde!

10.Zahlungen von Personen oder Institutionen, die mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

„EndZOO Deutschland e.V.“ erhielt 2014/2015 keine Zahlungen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachten.

Frank Albrecht (1.Vorsitzender EndZOO Deutschland e.V.)

26.01.2018“

Abzurufen unter: https://endzoo.at/wp/transparenz/

Die von Ihnen an mich herangetragene Abmahnung weise ich somit als gänzlich unbegründet ab.

Selbstverständlich freue ich mich über einen eventuell angestrebten Prozess Ihres Mandanten, sehe diesen aber Gelassen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

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