General Staatsanwaltschaft prüft PeTA Beschwerde
General Staatsanwaltschaft prüft PeTA Beschwerde

Die Generalstaatsanwaltschaft prüft Beschwerde von PeTA wegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Zoo Hannover.

19.10.2017 General Staatsanwaltschaft prüft PeTA Beschwerde

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte vor einigen Wochen das Ermittlungsverfahren gegen den Zoo Hannover eingestellt. Die von PeTA vorgeworfenen Tierquälereien konnten sich in den Ermittlungen nicht bestätigen. Unabhängige Gutachter kamen zum Fazit, dass jenes Videomaterial da PeTA veröffentlicht hatte, völlig manipuliert und aus dem Zusammenhang gerissen war.

PeTA legte Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ein.

General Staatsanwaltschaft prüft PeTA Beschwerde
General Staatsanwaltschaft prüft PeTA Beschwerde

PeTA besitzt in Deutschland kein Verbandsklagerecht. Dieses wird PeTA vorenthalten, da es begründete Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Vereinsgrundordnung gibt. PeTA besitzt tatsächlich nur 7 Vereinsmitglieder, wo von zwei im Ausland leben. Eine Vereinsmitgliedschaft bei PeTA zu erlangen ist nicht möglich. Vereinsposten werden von den Mitgliedern die sich ein saftiges Gehalt dazu noch auszahlen, aufgeteilt.

Da es PeTA nicht möglich ist, zu klagen, muss diese den Weg über eine Strafanzeige gehen. Bei einer Strafanzeige prüft die zuständige Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse besteht und die Vorwürfe der Strafanzeige berechtigt sind.

Im Fall der Strafanzeige von PeTA gegen den Zoo Hannover, kam die ermittelnde Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass jenes Video was PeTA mit der Strafanzeige zusendete, massiv manipuliert und aus dem Zusammenhang gerissen war. PeTA weigerte sich das ungeschnittene Material den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zustellen. Warum wohl? Erst nach einer gerichtlichen Aufforderung zur Herausgabe des ungeschnittenen Videomaterials kam PeTA dieser nach.

Die Behauptungen die PeTA in der Strafanzeige aufzeigte, konnten durch drei Gutachter nicht bestätigt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin das Ermittlungsverfahren ein.

PeTA reicht neues Expertengutachten bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

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Fraglich bleibt hier wieder, was für Videomaterial PeTA diesem Gutachten zugrunde legt. Man kann davon ausgehen, dass es sich dabei wieder um das manipulierte Material handelt. Schaut man sich die Machenschaften von PeTA nur in diesem Fall an, liegt der Verdacht nahe dass PeTAhier vorsätzlich Betrug begeht und die Justiz hier mit hineinziehen möchte.

Weiterer Vorwurf, den sich PeTA gefallen lassen muss!

PeTA wartete über ein halbes Jahr, bis diese die Strafanzeige stellten. Natürlich genau zu diesem Zeitpunkt, als im Frühjahr die Season für den Zoo beginnt. Größtmöglichen Schaden verursachen mit einer Verleumdungskampagne, das ist das eigentliche Ziel von PeTA. Wenn es PeTA tatsächlich um die Tiere gegangen wäre, hätte man wohl bei einer tatsächlichen Tierqual keine 6-8 Monate gewartet, um eine Strafanzeige zu stellen.

Wenn also tatsächlich Tierquälerei hier vorgeherrscht hätte, hat sich PeTA selbst der Tierquälerei strafbar gemacht, da sie den Tieren durch sofortige Meldung an die Behörden die Hilfe unterlassen haben.

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