Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)
Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)

Im Zweifel für den Angeklagten! Dieses scheint juristisch für Tierhalter nicht zu gelten. Das Urteil zu Buchen gegen den Circus Luna bestätigt diese Vermutung erneut.

13.10.2016 Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)

Was am 13. Juni 2015 sich tatsächlich zugetragen hatte, bleibt wohl für immer im Dunkeln der Zeit. Nur der Täter selbst weiß was er getan hat und muss mit der Schuld ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben leben.

Radikale Tierrechtler haben kein Gewissen

Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)
Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)

Dieses bewiesen sie immer wieder bei Jubelbekundungen, wenn ein durch ein Tier getötet wurde. Auch hier beurteilte ein Gericht, dass man sich wirklich freuen darf, wenn eine Kuh einen Bauern tötet. Tierrechtler behaupteten ja, die Kuh hätte sich an seinen Peiniger gerächt.

Das Urteil zu Buchen lautet

Der 79 jährige Zirkusdirektor Walter F trägt die Verantwortung für die tödliche Elefantenattacke, die ein Menschenleben gefordert hatte.

Er erhielt einen Strafbefehl über 6.300 Euro zu je 90 Tagessätze a 70 Euro. Das Ermittlungsverfahren wurde mit diesem Strafbefehl eingestellt. Der verurteilte besitzt aber noch Rechtsmittel.

Urteil mit fadem Beigeschmack

Liest man sich die Urteilsbegründung, die auszugsweise in der Presse veröffentlicht wurde durch, klinkt das Urteil eher nach der Aburteilung eines Buhmannes. Einer muss die Verantwortung tragen und in diesem Fall ist es der 79-jährige Zirkusdirektor, der seit Monaten und Jahren insbesondere von PeTA unschuldig drangsaliert wurde.

Wie Erster Staatsanwalt Hansjörg Bopp der RNZ gestern bestätigte, geht die Justiz von zwei möglichen Varianten aus: 1. Der Elefant wurde von so genannten militanten Tierschützern befreit. 2. Ein Mitarbeiter des Zirkus hat den Elefanten ausgeführt, und dabei ist dem Dickhäuter die Flucht gelungen. Für beide Varianten trage der Zirkusdirektor die Verantwortung: “Es gab Drohungen, den Elefanten zu befreien”, so Bopp. Dennoch habe der Zirkus keine Vorkehrungen gegen eine solche Befreiungsaktion getroffen, wie etwa einen Wachposten aufzustellen. Sollte dem Elefant die Flucht beim Ausführen gelungen sein, dann habe der Zirkus ebenfalls seine Sorgfaltspflicht verletzt.

https://www.rnz.de/nachrichten/buchen_artikel,-Elefantenattacke-in-Buchen-Zirkusdirektor-traegt-Verantwortung-fuer-den-Tod-des-Rentners-_arid,227634.html

Dass der 1. Verdachtspunkt der Staatsanwaltschaft in die richtige Richtung ermittelt wäre, belegt unter anderem der Petition Aufruf von PeTA vom 06. März 2015 mit dem Aufruf „Benjamin muss befreit werden“. Dieser PeTA Aufruf wurde 99 Tage vor der Tat veröffentlicht. Die Seite wurde kurz nach dem tödlichen Ausgang der Befreiungsaktion durch militante Tierrechtler geändert. Man entfernte den Aufruf zur Befreiung von Benjamin. Die Originalseite ist unter Archive.org gespeichert.

Warum wurde die unbekannte DNA Spur nicht weiterverfolgt

Man kann wohl davon ausgehen, dass der, oder die Täter im Umkreis von PeTA zu finden sind. Immerhin stellte ein Richter bereits fest, dass PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen.

Auch das Verhalten von PeTA insbesondere dem vorstürmenden Diplomlosen Peter Höffken, der in den Medien die Behauptung aufstellte, Benjamin habe sich selbst befreit und sei einfach hinaus spaziert, könnte als Schutzbehauptungen eines Täters gewertet werden.

PeTA selbst preschte mit einer Pressekonferenz nach vorn die nicht stattfand, weil die Ermittlungsbehörden die von PeTA aufgestellten Behauptungen widerlegten.

Screenshot PeTA Presseportal
Screenshot PeTA Presseportal

Auf der Pressekonferenz erhalten Medienvertreter einen detaillierten Einblick in die Inhalte der Strafanzeigen. Außerdem wird das Versagen der Behörden dargestellt, die die Katastrophe angesichts der bisherigen Vorfälle hätten verhindern müssen. Im Fokus wird ebenfalls das notorisch unzuverlässige Verhalten der Zirkusbetreiber bezüglich der Tierhaltung stehen: Anhand zahlreicher Beispiele und Videoaufnahmen wird das enorm hohe Risiko deutlich gemacht, dem die Besucher und die Öffentlichkeit wiederholt ausgesetzt waren. Die Haltungs- und Dressurbedingungen, die in Zirkusbetrieben immer wieder für tödliche Elefantenangriffe sorgen, werden ebenfalls thematisiert. Im Anschluss stehen Wildtierexperte und PETA-Fachreferent Peter Höffken sowie PETA-Rechtsanwalt Krishna Singh für Rückfragen zur Verfügung.

PeTA Pressemitteilung

Anzumerken sei hierbei auch dass der sogenannte PeTA-Rechtsanwalt Krishna Singh seit Januar 2016 nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist. Auch Peter Höffken wurde bei PeTA nach einer Strafanzeige wegen Titelmissbrauches vom Diplom Zoologen und Wildtierexperte zum Fachreferenten degradiert und seit diesem Zeitpunkt von PeTA selbst nicht mehr als Diplom Inhaber bezeichnet.

In einer Presseanfrage der RNZ, äußerte sich der Erste Staatsanwalt Hansjörg Bopp wie folgt:

Die nach der Tat von der Tierrechtsorganisation Peta aufgestellte Behauptung, der Elefant sei selbst ausgebrochen, habe sich, so Bopp, als falsch herausgestellt: “Aus eigenem Antrieb konnte der Elefant nicht aus dem Gehege raus, das können wir definitiv ausschließen.” Das Stallzelt war üblicherweise doppelt gesichert. Es muss also ein Dritter mitgeholfen haben – entweder ein externer “Befreier” oder ein Mitarbeiter des Zirkus, der dem Elefant einen unsachgemäßen Freigang erlaubte.

https://www.rnz.de/nachrichten/buchen_artikel,-Elefantenattacke-in-Buchen-Zirkusdirektor-traegt-Verantwortung-fuer-den-Tod-des-Rentners-_arid,227634.html

Fazit zum Urteil zu Buchen

Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Täter ermitteln. Einen schuldigen muss es aber geben, der für den Tod des Mannes wenigstens pro forma für schuldig gesprochen werden muss. Den Hinterbliebenen Opfern wird dieses Urteil wohl eher ein juristisches Hohn sein.

Auch in der Urteilsbegründung lässt Fragen offen

Für beide Varianten trage der Zirkusdirektor die Verantwortung: “Es gab Drohungen, den Elefanten zu befreien”, so Bopp. Dennoch habe der Zirkus keine Vorkehrungen gegen eine solche Befreiungsaktion getroffen, wie etwa einen Wachposten aufzustellen. Sollte dem Elefant die Flucht beim Ausführen gelungen sein, dann habe der Zirkus ebenfalls seine Sorgfaltspflicht verletzt.

https://www.rnz.de/nachrichten/buchen_artikel,-Elefantenattacke-in-Buchen-Zirkusdirektor-traegt-Verantwortung-fuer-den-Tod-des-Rentners-_arid,227634.html

Ruft hier der zuständige Erste Staatsanwalt zu einer Bürgerwehr auf? Bisher dachte ich, es seien Polizeikräfte verantwortlich für den Schutz der Bürger vor Verbrechern zu sorgen. Nun scheint es so das der Selbstschutz die einzige Möglichkeit sei sich gegen verbrecherische radikale Tierrechtsbanden zu schützen. Jetzt fehlt nur noch in Deutschland die Waffengesetze an US-Standard anzupassen.

Was passiert wenn man sich gegen militante radikale Tierrechtler wehrt, zeigt der Fall eines Bauern, der einen Einbruch feststellen musste und dabei so schwer von den angeblichen Tierschützern verletzt wurde, sodass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Man kann nur hoffen das die Justiz hier endlich einmal Signale in die richtige Richtung sendet

PeTA feiert das Urteil als Erfolg, wobei es für PeTA wohl eher ein Misserfolg sein dürfte, da ihre Behauptungen sowie auch ihre Klage abgewiesen wurden.

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