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Das erhoffte Urteil beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, um die endgültige Klarheit durch ein Grundsatzurteil zu erlangen, blieb aus.

Nach 1,5 Stunden im Gerichtsverfahren, gegen die Tierunfreundliche Stadt Erding, gab der Anwalt des Circus Luna, nach einer kurzen Unterbrechung, die er mit seinen Mandanten nutzte bekannt, dass der Kläger (Circus Luna) seine Berufung zurück ziehe.

Auch der Richter sprach in seiner Eröffnungsrede beim Verhandlungsbeginn von „Ein tierisch interessantes Rechtsproblem“.

In dem Zeitverlauf der Verhandlungen kristallisierte sich wahrscheinlich heraus, dass der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, das Verfahren wohl eher beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sehe.

Hierfür habe sein Mandant weder die Kraft, noch die finanziellen Mittel, äußerte sich der Anwalt bei der Rücknahme der Berufung, im Auftrag seines Mandanten.

PeTA, die durch massiven Druck, durch eine Demonstration vor dem Gericht, das Urteil beeinflussen wollten, jubelten als erstes.

Als nächsten versuchte der „Ein Mann Unterhalter“ Simon Fischer mit seinem Wildtierverbot Deutschland, die Rücknahme der Berufung als eine Akzeptanz für ein generelles Wildtierverbot in Deutschland anzupreisen.

Dieses ist jedoch nicht der Fall!

Gerade durch die Verhinderung eines Urteilsspruchs, wurde auch kein Grundsatzurteil durch eine höchstrichterliche Instanz erlassen. Somit ist alles beim Alten, für die Fragwürdigkeit der Rechtslage für ein Wildtierverbot  auf Kommunalen Flächen.

Die offene Frage. Ist ein Verbot von einzelnen Wildtieren, ein Eingriff in die Berufsfreiheit und anderen verankerten Grundrechten der Deutschen Gesetzgebung, wurde also wieder nicht geklärt und steht somit noch aus.

Es wäre schön, wenn sich endlich einmal Zirkusse zusammentun, oder über einen vertretungsberechtigten Verband, diese offenen Fragen rechtlich klären lassen würden. Ich glaube nur so kann man diesen konfusen Tierrechtsheinis einhalt geben.

Begründung konfusen Tierrechtsheinis

Sie fordern ein Wildtierverbot für Zirkusse, und wissen nicht einmal, dass es hier nicht einmal um alle Wildtiere geht. In der Regel wie auch im Entschließungsantrag des Bundestages gefordert, sind z.B. Raubkatzen gänzlich ausgeschlossen und dürfen somit selbst bei einer Kommune mit einem Wildtierverbot auftreten.

Ich glaube schon, dass der eine oder andere Tierrechtsheini enttäuscht sein wird, wenn Zirkusse dennoch weiter existieren.

Am Beispiel Moskauer Zirkus, sieht man gerade wie dämlich Tierrechtler eigentlich sind. Der Moskauer Zirkus hat alle Tiernummern aus dem Programm genommen nach dem er massiv in den letzten Jahren von Tierrechtlern angegangen wurde und tourt zur Zeit durch Deutschland. Dieser Zirkus klagt über Zuschauermangel und musste bereits mehrere Veranstaltungen absagen, da einfach keine oder zu wenige Zuschauer da waren. Anstatt einen solchen Zirkusse ohne Tiere, durch einen Besuch zu Unterstützen, zerstören diese Tierrechtler selbst deren Plakate. So Dumm kann nur ein Tierrechtler wie zum Beispiel Simon Fischer sein!!!

Vandalismus durch Tierrechtler trifft den falschen
Vandalismus durch Tierrechtler trifft den falschen

Unsere Aufklärung über solche radikale Tierrechtler, wird auf Gerati.de jedenfalls weitergehen. Denn wer Menschen mit dem Vorsatz ihrer Berufsausübung einzuschränken, mit Straftaten überzieht, dem muss auch einmal die eigene Verblödheit vorgeführt werden.

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