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Der Jubel der Tierrechtler war groß, als am 18.03.2016 der Bundesrat zum dritten Mal einen Entschließungsantrag an den Bundestag, für ein „Wildtierverbot in Zirkussen“ verabschiedete.

Nun kann man sagen, dass Tierrechtler wohl entweder sich diesen Beschluss nicht durchgelesen, oder den Inhalt überhaupt nicht verstanden haben!

Auch wenn der Bundestag, diesen Vorschlag des Bundesrates umsetzt, würde sich überhaupt nichts ändern!

Aber schauen wir uns einmal den Entschluss uns einmal genauer an, der unter dem Link: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=78-16%28B%29 in voller Länge einzusehen ist.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah eine Rechtsverordnung vorzule-gen, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Betrieben, die an wechselnden Orten diese Tiere zur Schau stellen, verbietet. Das Verbot soll insbe-sondere für Affen (nicht-menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten.

Für diese Tierarten gibt es bereits ein Nachzucht und Kaufverbot! Also es würde sich nichts ändern! Verstirbt das letzte Tier, dieser genannten Arten, wird es keine dieser Tiere mehr im Zirkus, zu sehen geben!

Für bereits vorhandene Tiere soll unter Berücksichtigung von deren Lebensdauer eine Übergangsfrist vorgesehen werden, allerdings nur, sofern sie keine offensichtlichen Verhaltensstörungen (wie beispielsweise Stereotypien, aggressives bzw. depressives Verhalten, Apathie, Trauern) zeigen.

Darüber existieren auch bereits gesetzliche Vorgaben. Die Tiere werden regelmäßig durch Veterinärämter aufgesucht und begutachtet.

Tierrechtler die in der Regel überhaupt keine Grundkenntnisse der Tierarten besitzen, sehen in fast jedem Verhalten, eine Aggressive bzw. Depressive Verhaltensphase.

Ausgebildete Spezialisten belegen immer wieder durch Gutachten, dass es den Tieren ausgezeichnet geht und nur in Einzelfällen Auflagen erforderlich seien.

Hingegen dichten sich Tierrechtler gern Diplome und Expertenwissen an, wie man am Beispiel des Herrn Peter Höffken von PeTA Deutschland e.V. beeindruckend sehen kann. Herr Peter Höffken ist trotz Ermittlungsverfahren, was seit 1 ½  Jahren wegen Titelmissbrauch gegen ihn läuft, nicht in der Lage sein angebliches Diplom in Zoologie und damit sein Wildtierexperten Wissen, gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft, zu belegen.

Weiterhin spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass Betriebe, die an wechselnden Orten Tiere zur Schau stellen, über ein festes Quartier verfügen müssen, das nach seiner Größe, Ausstattung und seinem Gesamtzustand für alle gehaltenen Tiere eine den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entsprechende art- und bedürf-nisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglicht.

Hier sehe ich selbst ein großes Problem. Warum soll ein Unternehmen, was in der Regel das ganze Jahr unterwegs ist, über ein festes Quartier besitzen und vor allem wie soll dieses im Sinne des Bundesrates aussehen.

Reicht hier eine Weide mit Unterstellen, oder müssen komplette Stallanlagen gebaut werden, die dann aufgrund der Reisen, überhaupt nicht genutzt werden.

Da haben wohl wieder einmal die Politiker nicht nachgedacht, als sie diesen Punkt beschlossen. Bisher haben Zirkusse, die nicht das ganze Jahr unterwegs sind, ein sogenanntes Winterquartier bezogen. Auch hier wird die Haltung der Tiere durch Veterinärämter überprüft.

Fazit:

Der Jubel der Tierrechtler, dürfte wohl schnell verfliegen, wenn sie mitbekommen, dass auch bei einer gesetzlichen Grundlage des Entschließungsantrages des Bundesrates, sich nicht ändern wird.

Großkatzen sind gänzlich ausgeschlossen, auch dieses vergessen Tierrechtler ganz, genauso wie alle Paarhufer. Wobei Tierrechtler wohl kaum wissen dürften, was Paarhufer sind. Vielleicht sollten sie, ab und zu einmal, ein Blick bei Wikipedia hereinwerfen.

Persönliches Fazit:

Da ich immer wieder gern, in die Tierquäler Ecke gestellt werde, da ich Zirkusse mit ihren Tieren unterstütze, hier noch einmal meine persönliche Stellungnahme, zu diesem Vorwurf.

Wenn eine Tierquälerei nachgewiesen werden kann, so ist auch mit aller Härte des Gesetzes den Verantwortlichen das Handwerk zu legen.

Aber wenn man sich wie Tierrechtler, sich Tierquälereien ausdenkt, Zirkusunternehmen denunziert, beleidigt und Sachbeschädigungen begeht, dann sollte man Zivilcourage zeigen und sich diesen paar Hampelmännern in den Weg stellen und sei es damit, indem man den Zirkus besucht und für ein gefülltes Zirkuszelt sorgt.

Beifall für Attraktionen bei einem Zirkus, ist keine Schande, sondern die Anerkennung für Menschen und Tiere, die für ein paar vergnügte Stunden sorgen.

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