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Wieder sind 14 Tage vergangen, wo ich auf eine einfache Bestätigung, des Einganges meiner Anzeige gegen den Verein PeTA Deutschland e.V. vom 21.07. Finanzamt Leonberg und 23.07.2014 Finanzamt Stuttgart 1 warte.

Am 10.09.2014 bat ich noch einmal per Email mir diesen Eingang von beiden Finanzämtern zu bestätigen, aber auch darauf folgte nichts. Sicherheitshalber stellte ich noch die Zuständigkeitsfrage in meiner Anfrage per Email, sodass doch wenigstens auf diese Frage eine Antwort erfolgen hätte müssen!

Aber wie gesagt nichts

Schwäbische Beamte scheinen nicht so nach dem Motto „Schaffe schaffe Häusle baue“ zu arbeiten.

Ich will doch nur einen simplen Dreizeiler, per Email oder Fax, worin mir der Eingang meiner Anzeige bestätigt wird!

Worum ging es eigentlich?

Für alle neuen Lesser von Gerati.de hier noch einmal eine Kurzfassung, zu der Anzeige gegen den Verein PeTA Deutschland e.V.

Gerati.de wurde ein prekäres Gutachten, was die Gemeinnützigkeit und die Verwendung von Spendenmittel nach der Vereinssatzung von PeTA Deutschland e.V. anzweifelt, anonym übermittelt. Dabei handelt es sich um dieses Gutachten: Hier das Gutachten, als PDF-Dokument, dass von der Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen erstellt wurde.

Gleichzeitig stellte Gerati.de fest, dass der Verein PeTA Deutschland e.V. seinen Vereinssitz von Gerlingen nach Stuttgart verlegte. Was dabei so komisch ist, dass PeTA die ansonsten sehr Kommutativ sind und mit Pressemitteilungen nur um sich so herum schmeißen, über den Umzug kein einziges Wort verlieren.

Nun handelt es sich ja um einen Verein, der Gemeinnützig ist und vor allem aktiv Unterstützer sucht. Haben die nicht ein Recht zu erfahren, wenn Ihr Lieblingsverein umzieht?

Weiterhin wurde durch den Umzug, auch das zuständige Finanzamt gewechselt! In Gerlingen war das Finanzamt Leonberg und in Stuttgart ist nach Behördenauskunftanfrage im Internet, dass Finanzamt Stuttgart 1 zuständig.

Dennoch gibt PeTA weiterhin in Ihrem Impressum ihre alte Steuernummer an, obwohl sie eigentlich längst eine neue erhalten haben müssten!

Screenshot Impressum PeTA Deutschland e.V. vom 24.09.2014
Screenshot Impressum PeTA Deutschland e.V. vom 24.09.2014

Demnach dürfte PeTA schon längst eine neue Steuernummer vom Finanzamt Stuttgart 1 besitzen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die rechtsgültige Steuernummer auch auf der Webseite angegeben werden.

Ob nun der Umzug, mit einer von Herrn Dr. Edmund Haferbeck besagten Vergrößerung der Räumlichkeiten zusammenhängt, oder rechtliche Probleme der Grund sind, kann bisher nur gemutmaßt werden.

Eins ist klar, das Verhalten von PeTA zeigt nichts von Transparenz, die man eigentlich von einem Gemeinnützigen Verein erwartet.

Aus diesem Grund stellte Gerati.de am 21.07. Anzeige beim Finanzamt Leonberg und am 23.07.2014 beim Finanzamt Stuttgart 1, wegen Anzweifelung der Gemeinnützigkeit, verbunden mit Steuerbetrug.

Warum Steuerbetrug

Stellt sich heraus, dass der Verein PeTA Deutschland e.V., tatsächlich gegen die Gemeinnützigkeit und der Spendenmittelnutzung, gegen die eigenen Satzung verstoßen hat, wie es in dem Gutachten bescheinigt wird, so dürften die gewährten Steuervergünstigungen die der Verein und auch die Spender erhalten haben, hinfällig werden!

Bei Spendeneinnahmen von über 3 Millionen Euro im Jahr, reden wir hier auch nicht von kleinen Euro-Beträgen, sondern da sollte eine saftige Summe schon zusammenkommen!

Vergünstigungen von Gemeinnützigen Vereinen

  • Steuerfreiheit bei der Körperschaftssteuer
  • Steuerfreiheit bei der Gewerbesteuer
  • zum Teil Besteuerung der Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent bei der Umsatzsteuer

Weiterhin sollten Spender, die Spenden an PeTA Steuerlich abgesetzt haben, diese Steuervergünstigung auch zurückzahlen müssen.

Ich bin kein Steuerfachanwalt, jedoch stelle ich mir so, die allgemeine Rechtsauffassung vor.

Weiterhin wurde auch der PeTA Onlineshop, komplett abgetreten und befindet sich nicht mehr im Einflussbereich von PeTA Deutschland e.V. Darüber haben wir bereits im Artikel „PeTA Shop gehört nicht mehr zu PeTA Deutschland e.V.“ ausführlich berichtet.

Der Onlineshop petastore.de wird weiterhin von PeTA beworben und auch direkt verlinkt. Eigentümer des Onlineshop ist aber die Firma veganbasics GmbH, die diesen Onlineshop so erstellt hat, das man den Eindruck hat, man befinde sich in einem Shop von PeTA! In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch wieder die Gemeinnützigkeitsfrage! Wie hoch liegt der abgeführte Spendenbeitrag aus diesem Shop, an PeTA! Zu bedenken ist, dass man beim Besuch des Shops annimmt, dass man sich tatsächlich im Shop von PeTAbefindet und beim Kauf auch was für PeTA tut.

Weder auf der Seite von PeTA, noch in dem Shop findet man zu diesen Fragen in irgendeiner Form eine Antwort!

Aufgrund dieser offenen Fragen, erstatteten wir Anzeige bei den beiden Finanzämtern gegen PeTA Deutschland e.V.

Wie anfangs schon mitgeteilt, haben wir von seitens beider Finanzämter trotz erneuter Aufforderung keine Bestätigung des Einganges erhalten!

Auf der Webseite https://www.steuerfahndung.nrw.de/allgemein_strafa/fragen/anzeige/index.php, wird unteranderem von Zivilcourage gesprochen bei Strafanzeigen gegen Steuersünder!

Ich zitiere:

Häufige Fragen zur Anzeige von Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Es ist eine Form der Zivilcourage, bei der Aufklärung von Steuerstraftaten zu helfen, denn:

  • Steuerhinterziehung geht zu Lasten der Allgemeinheit
  • Die ehrlichen Steuerzahler finanzieren die staatlichen Leistungen, die alle in Anspruch nehmen
  • Steuerhinterziehung schadet nachhaltig der Wirtschaft durch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile

Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung können z. B. sein:

  • Lebenswandel und Vermögens- und Einkommensverhältnisse passen nicht zusammen
  • Private Aufwendungen werden in den betrieblichen Bereich verlagert
  • Schwarzarbeit
  • „Strohleute“ werden als Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Käufer, Verkäufer u. ä. eingeschaltet

Nun kann man doch wohl auch erwarten, wenn man seine Pflicht als Deutscher Staatsbürger wahrnimmt und Zivilcourage zeigt, dass das zuständige Finanzamt wenigstens bestätigt, dass die Anzeige bei ihnen lesbar eingegangen ist. Immerhin wurde diese per Fax übermittelt.

Also werde ich jetzt versuchen eine Antwort zu erhalten, indem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde direkt an den Vorsteher des jeweiligen Finanzamtes schreibe.

Ist schon sehr Komisch das von beiden keine Antwort, weder per Email noch per Fax kommt. Ein Schelm, der da etwas im Busch vermutet!

4 Kommentare
  1. Strafanzeige gg die Finanzämter auf Unterlassung
    und forderung von Sachbearbeitern…

    da diese ja sonst Persönlich haftbar sind
    müssen die SPURTEN

    weiter so Silvio

  2. Finanzbeamte sind zwar idR persönlich haftbar zu machen. IdR übernimmt der Dienstherr aber einen Schaden. Einige Bundesländer verlangen jedoch eine Diensthaftpflicht.
    Aber mal ehrlich. Nach 2-3 Wochen noch keine Antwort? In der Regel sitzen in einer Stelle nur 4-5 Mitarbeiter. Wenn da grade Urlaub ist und sonstige Rückstände dann dauert es eben. Zumal das Finanzamt nicht verpflichtet ist eine Eingangsbestätigung zu erteilen.

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