PeTA stellt Strafanzeige gegen fast alle Zoos
PeTA stellt Strafanzeige gegen fast alle Zoos

Das PeTA Mitarbeiter nicht immer alle Tassen im Schrank haben, zeigen sie ja immer wieder in eindrucksvoller Form aufs Neue. Massenstrafanzeigen gegen deutsche Zoos!

13.11.2017 PeTA stellt Strafanzeige gegen fast alle Zoos

PeTA holt wieder einmal zu einer neuen PR-Aktion aus und verklagt fast alle Deutschen Zoos die Flamingos halten! Diese PeTA PR-Aktion will sich GERATI nun einmal genauer anschauen und beweisen, wie einfältig die Arbeitsweise von PeTA ist. PeTA klagt gern und häufig! Strafanzeigen kostet PeTA keine Geld, bringen dafür insbesondere in den Augen von tierliebenden Menschen Anerkennung und Spenden.

In den letzten Jahren wurden alle Strafanzeigen von PeTA abgeschmettert. Hier die Strafanzeige gegen das Küken Schreddern, da die Strafanzeige gegen den Zoo Hannover.

Immer wieder werden die Argumente und Beweise die PeTA vorbringt, als falsch, oder sogar vorsätzlich manipuliert durch die Ermittlungsbehörden abgewiesen. PeTA tut alles, um im Rampenlicht zu stehen, die Tiere sind PeTA dabei völlig egal. Und hier möchte ich nicht, auf den Tausenden Haustieren die PeTA aus Profitgier in den USA tötet, rum pochen.

Schauen wir uns einmal die Massenstrafanzeige von PeTA genauer an!

PeTA stellt Strafanzeige gegen fast alle Zoos
PeTA stellt Strafanzeige gegen fast alle Zoos

PeTA selbst darf nicht klagen, da die Landesregierung von Baden Württemberg kein Verbandsklagerecht einräumt. Auch hier klagte PeTA gegen die Ablehnung und verlor alle Instanzen. Baden Württemberg wirft PeTA vor, weder die demokratischen Grundrechte noch die Rechtsstaatlichkeit einzuhalten. PeTA Deutschland besitzt gerade einmal 7 Mitglieder! Davon stammen zwei aus dem Ausland. Vorstandsitze und Gehaltszahlungen werden intern untereinander zugeschachert. Die Rechtsstaatlichkeit lässt sich aus den Aussagen von PeTA selbst ableiten. So schreibt PeTA auf ihren eigenen Seiten, das sie Straftaten der Tierrechtsbewegung, als legitimes Mittel im Kampf gegen die Tierhaltung ansieht.

Die von PeTA erstatteten Strafanzeigen, die allesamt in der Regel als unbegründet abgewiesen werden, müssen vom Steuerzahler bezahlt werden. Man kann davon ausgehen, dass allein durch unbegründete Strafanzeigen durch Tierrechtler in Deutschland mehrere Millionen Euro Schaden dem Steuerzahler entstehen.

PeTA geht es nicht um die Tiere, sondern um Aufmerksamkeit um jeden Preis!

Dabei erkennt man von PeTA auch gern einmal die in Deutschland bestehenden Grundrechte seiner Mitmenschen ab. So wird wie auch im neusten Fall von PeTA die geltende Unschuldsvermutung den Beklagten in der Strafanzeige aberkannt. Am 08.11.2017 gab PeTA zwanzig Pressemitteilungen heraus und vorverurteilte Zoos und Mitarbeiter öffentlich.

Zu diesem Zeitpunkt existiert noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren. PeTA stellt aber die Behauptung in ihren Pressemitteilungen auf, dass die Zoos Straftäter seien, und weckt den Eindruck, dass diese bereits rechtskräftig verurteilt seien. In der Regel sollte man doch erst einmal ein Urteil, oder wenigstens, dass Schreiben der Staatsanwaltschaft abwarten, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. PeTA sieht dass nicht so. Was nicht ihren Auffassungen entspricht, ist falsch und da spielt es keine Rolle, ob der in der Strafanzeige genannte sich an geltende Gesetze hält.

Wie arbeitet PeTA bei den Strafanzeigen!

Mir persönlich wurden bereits mehrere Meldungen von sogenannten Whistleblowern von PeTA vor, die aufgezeigt das diese weder von PeTA verfolgt, noch in irgendeiner weise publiziert wurden. Warum wohl? PeTA ist durch solche Meldungen bereits mehrfach rechtskräftig wegen Verleumdung verurteilt worden. Hier einmal zwei Beispiele:

  1. Erfolg! PeTA verliert erneut Prozess
  2. Urteil gegen PeTA und Animal Peace
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Anwälte die PeTA einstellt fliehen nach kurzer Zeit, oder verzichten wie Krishna Singh auf ihre Rechtsanwaltszulassung. Trotzdem treten diese weiterhin öffentlich als Rechtsanwälte in Erscheinung, was wiederum GERATI zum Anlass nahm, eine Strafanzeige wegen Titelmissbrauches zu stellen.

Flamingo Strafanzeige basiert auch auf einer Pressemeldung!

Schaut man sich einmal die Grundlagen der von PeTA gestellten Strafanzeigen an, besteht hier bereits seit Langem ein rechtliches Problem für Zoos. Diese werden durch zwei Gesetze die gegensätzlicher nicht sein können, in die Zwickmühle gedrückt.

  1. Zoos sind gesetzlich verpflichtet die Tiere so zu halten, dass diese sich nicht ihrem Einfluss entziehen können.
  2. Zoos sind verpflichtet, sich an das geltende Tierschutzgesetz zu halten.

Am 11.09.2017 schrieb die Autorin Gaby Kolle in den Ruhrnachrichten.de den Artikel “Flamingos müssen bald in eine Voliere“. Auf diesen Artikel scheint sich nun PeTA in ihrer Strafanzeige zu beziehen und auf sich umzumünzen.

PeTA selbst besuchte vorab keinen einzigen Zoo und versuchte mit den Verantwortlichen dieses Problem zu erörtern. Ein gängiges Vorgehen der Tierrechtler.

Was PeTA nicht recherchiert hat und deshalb die Strafanzeige aussichtslos macht!

Es gibt zwei Arten einen Vogel flugunfähig zu machen. Noch vor einigen Jahren wurden Jungtieren unter Vollnarkose die Flugknochen beschnitten. Dieser Eingriff machte ein Vogel für sein Leben flugunfähig. Die andere Methode ist das Kupieren, der Schwungfedern. Diese wachsen aber regelmäßig nach, sodass dieses regelmäßig erfolgen musste.

Vor zwei Jahren bestätigte die Bundesregierung, auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei, dass das Beschneiden von Flugvögeln gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Gleichzeitig seien aber Zoos verpflichtet, jeden Ausbruch von Tieren aus ihrer Obhut zu verhindert. Voliere, die im Gespräch sind, halte ich persönlich für nicht möglich. Aufgrund der Größe der Tiere ist in einer Voliere die Verletzungsgefahr sehr groß.

Wie der oben genannte Artikel aufzeigt, ist der Zoo Dortmund bereits an Experimente mit Verkleinerung der Anlage und teilweiser Überbauung der Anlage beschäftigt. Ob diese Umbaumaßnahmen Erfolgsversprechen sind, wird die Zukunft zeigen. Fakt ist, mit einer Verkleinerung des Lebensraumes nimmt man aber auch einen massiven Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Tiere vor.

PeTA liefert keine Beweise, das Zoos gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben!

Der oben genannte Artikel über den Zoo Dortmund zeigt, dass Zoos bestrebt sind, keine Nachzucht zuzulassen. Wenn es doch zu Nachwuchs kommt, kann man wohl davon ausgehen, dass die Tiere, sobald sie in das flugfähige Alter kommen als Futter für andere Tiere dienen. Flamingos können bis zu 80 Jahre alt werden. Es ist also davon auszugehen, dass die Tiere die man heute in Zoos bewundern kann, älter als zwei Jahre sind. Jedenfalls bleibt PeTA dieser Behauptung schuldig und man kann davon ausgehen, dass sich diese Strafanzeigen auf Mutmaßungen stützen und nicht auf belegbare Erkenntnisse.

Fraglich bleibt weiterhin, ob das Gesetz den Einkauf von Flamingos mit gestürzten Knochenflügel aus dem Ausland erlaubt, oder ob dieses auch untersagt ist.

Fakt ist…

PeTA prescht hier wieder einmal vor, ohne einen einzigen Beweis vorzulegen. Dieses hat weder mit Tierschutz zu tun, noch direkter Hilfe an den Flamingos. Anstatt, das PeTA einmal das Gespräch sucht, haut sie mit Unwahrheiten um sich und schießt sich zu guter Letzt selbst ab. Das eigene Ego ist PeTA am meisten wert. Tiere sind PeTA völlig egal, sonst würden sie nicht so handeln.

1 Kommentar
  1. Die Viecher wird man doch ganz schnell los, wenn man will!

    Auch in anderen Regionen der Welt wurden Flamingos gejagt, wenn auch nicht wegen ihrer Zungen, so doch wegen ihres Fleisches und ihrer Eier. (Wiki)

    Da werden sich doch wohl Käufer finden lassen, die Flamingos werden dem natürlichen Futterkreislauf zu geführt und der Peta-Verein hat erreicht, was er will. Für die Zoos ist das eine Win-win Situation.

    Nun mal los, nicht so schüchtern.

    Der Beitrag kann eine Prise Ironie enthalten.

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