Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)
Das Urteil zu Buchen (Circus Luna)

Heute hat sich Gerati entschlossen, Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von PeTA wegen Volksverhetzung, falsche Verdächtigung und Betrug bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu stellen.

13.09.2016 Strafanzeige gegen PeTA

Betroffene, die dieses genauso sehen, können gern das Schreiben als Vorlage nutzen und an die betreffende Staatsanwaltschaft senden.

Vorlage Strafanzeige gegen PeTA

Strafanzeige gegen PeTA
Strafanzeige gegen PeTA

Hier der Wortlaut der Strafanzeige gegen PeTA


Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Falsche Verdächtigungen und Betrug

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Tierrechtsorganisation

PETA Deutschland e.V., Friolzheimer Str. 3a, 70499 Stuttgart,

wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Falschen Verdächtigungen (§ 164 StGB), des Betrugs (§ 263 StGB) und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegen folgende Sachverhalte zugrunde:

PETA behauptet und verbreitet unwahre Tatsachen als „die Wahrheit“, stellt falsche Verdächtigungen auf und Strafanzeigen gegen gewisse Teile der Bevölkerung, bspw. gegen Angler, Jäger, Schäfer, Metzger, Landwirte, Viehzüchter, Pelzhändler, Imker, Wissenschaftler (Tierversuche), Ponykarussell-Betreiber, Jockeys, Tiertrainer, Zirkusleute usw. meist wegen angeblicher Tierquälerei (§ 17 TierSchG).

Zwar lassen sich die Vorwürfe von PETA in den allermeisten Fällen nicht bestätigen – der Ruf der Angezeigten wird aber dennoch jedesmal auf’s Neue geschädigt, da meist PETA selbst die Anzeige medial bzw. im Internet verbreitet. Siehe PETA’s Präsenz in den Medien und die Inhalte von PETA-Seiten im Internet, u.a.:
www.peta.de;
www.petazwei.de;
www.peta50plus.de;
www.petakids.de;
www.veganblog.de;
www.veganstart.de;
www.christen-fuer-tiere.de;
www.tyke2014.de;
www.erkenne-den-zusammenhang.de;
https://www.facebook.com/PETADeutschland;
https://www.facebook.com/petazwei;
https://twitter.com/petadeutschland

Hier nur einige Fälle, bei welchen PETA in 2016 Strafanzeige gestellt hat:
– 09.01. https://www.hna.de/kassel/kreis-kassel/espenau-ort83872/-6018520.html;
– 11.01. https://www.noz.de/lokales/samtgemeinde-neuenkirchen/artikel/657081;
– 22.01. https://www.mittelbayerische.de/-20997-art1333214.html;
– 25.01. https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/sankt-augustin/-sote-23566658;
– 05.02. https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/Ascheberg/2258091-30-Schweine-verendet-PETA-erstattet-Anzeige;
– 08.02. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/-1.2854813;
– 10.02. https://www.agrarheute.com/news/peta-erstattet-anzeigen-gegen-muenchner-schlachthofbetreiber;
– 20.02. https://www.wetterauer-zeitung.de/Home/_arid,626926_regid,3_puid,1_pageid,80.html;
– 10.03. https://nord24.de/landkreis-cuxhaven/duhner-wattrennen-soll-2016-stattfinden;
– 11.03. https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Jaegerschaft-Peta-Anzeige-gegen-Raubwildjagd-ist-Populismus-137782999;
– 09.04. https://www.cn-online.de/cn-galerie/peta-verklagt-veterinaeramt-cuxhaven.html;
– 11.04. https://www.rnf.de/103326/;
– 13.04. ;
– 14.04. https://www.wochenspiegellive.de/eifel/kreis-bernkastel-wittlich/wittlich/artikel/wittlicher-eu-schlachthof-simon-von-tierschuetzern-angezeigt-37939/;
– 02.05. https://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Ruegen/Strafanzeige-wegen-Schwanenjagd-auf-Ruegen;
– 10.05. https://www.peta.de/erschreckende-zustaende-auf-brackenheimer-hof-kuehe-stehen-in-eigenen-exkrementen;
– 03.06. https://www.die-glocke.de/-6dc78361-dd97-420b-8042-721ffd6866e6-ds;
– 14.06. https://dorfzeitung-online.com/einsame-elefantin-maya-in-berlin-lichtenberg/;
– 24.06. https://www.sport1.de/boulevard/2016/06/vorwuerfe-von-peta-angler-klaus-augenthaler-droht-rechtlicher-aerger;
– 28.06. https://www.fnweb.de/region/main-tauber/bad-mergentheim/-1.2851240;
– 05.07. https://www.otz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/1514124430;
– 03.08. https://www.abendblatt.de/sport/article207987991;
– 04.08. https://www.badische-zeitung.de/neuried/peta-zeigt-koenigsfischer-in-ichenheim-an—125727997.html;
– 04.08. https://www.weser-kurier.de/_arid,1429229.html;
– 04.08. ;
– 23.08. https://www.augsburger-allgemeine.de/-id38874637.html;
– 26.08. https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/08/tierschuetzer-werfen-buergermeister-von-pinnow-tierquaeleri-vor.html

PETA stachelt mit einer typisch-unsachlichen Berichterstattung das Volk vorsätzlich zum Hass gegen Teile der Bevölkerung auf, fordert gegen diese Willkürmaßnahmen und stellt sogar „Unterrichtsmaterialien“ für Kinder zur Verfügung: www.peta.de/unterrichtsmaterial. Diese sollen von Pädagogen, abseits der Lehrpläne, verwendet werden, damit Kinder schon von klein auf die PETA-Ideologie – inklusive dem grundsätzlichen Hassen von bestimmten Teilen der Bevölkerung – verinnerlichen.
– PETA verspricht sich mit dem systematischen Emotionalisieren, Vermenschlichen von Tieren (siehe dazu auch „Naturverklärung“ / „Bambi-Syndrom“, https://www.natursoziologie.de/NS/natur-im-wertehorizont/bambisyndrom.html), Behaupten von unwahren Tatsachen usw. in erster Linie einen eigenen Vorteil: Die Menschen sollen das voreingenommene Weltbild von PETA unkritisch übernehmen und spenden, zum Unterschreiben von Petitionen usw. animiert werden.

Nach PETA’s eigenen Zahlen vermittelt der Verein nach außen ein falsches Bild, wenn er behauptet, dass, Zitat: „über 88 Prozent des jährlichen Budgets (…) direkt in die Programme zur Beendigung von Tierelend und Rettung von Leben“ ginge: https://www.peta.de/spenden. In 2015 investierte PETA, laut eigenen (mangelhaften; intransparenten) Angaben, aber alleine für „Personalkosten“ bereits unseriös hohe ca. 45 % der gesamten Ausgaben. Siehe PETA’s „Wirtschaftsberichte“:
– 2015: https://www.peta.de/mediadb/PETA_GUV_2015.pdf;
– 2014: https://www.peta.de/mediadb/PETA_2162-2014_GUV_Uebersicht.pdf;
– 2013: https://www.peta.de/mediadb/PETA_Gewinn_Verlust_2013.pdf

Petitionen, die man auf Webseiten von PETA unterzeichnen kann, sind höchstwahrscheinlich immer Betrug. PETA richtet jene Seiten vorsätzlich so ein, dass die Angaben des Unterzeichners blanker Unsinn sein könnte. Der eingegebene Name könnte genauso gut aus Zahlen bestehen oder der Name von Nachbarn sein, denn nicht mal die Existenz der Domain von der Email-Adresse wird von PETA geprüft, wie in folgendem Video dargelegt wird:
https://youtu.be/68m2JeamowI

Eine sachliche Diskussion mit/bei PETA ist grundsätzlich nicht möglich bzw. auch gar nicht erwünscht. Trotz Fakten, die Gegenteiliges unterstreichen, beharrt PETA stets darauf, dass Tiere sozusagen „systemimmanent gequält“ werden würden. Beim Beispiel „Fische“ und „Schmerz“ werden diese Widersprüche sehr deutlich:
https://www.facebook.com/PETADeutschland/posts/10154685203158643;
– ;
– https://www.fv-berlin.de/news/empfinden-fische-schmerzen-1;
https://www.researchgate.net/publication/245032250_Can_fish_really_feel_pain

Aber auch beim aktuell sehr brisanten Thema „Wildtiere im Zirkus“ maßt sich PETA ständig an, dass sich die kontrollierenden Veterinäre durchweg irren würden, wenn diese nichts zu beanstanden haben bzw. PETA unterstellt diesen öffentlich inkompetent, empathielos, herzlos o.ä. zu sein.
– Anfang diesen Jahres hat zu diesem Thema (u.a. durch den Einfluss von PETA) der Bundesrat zum 3. Mal (nach 2003 und 2011) eine rechtlich nicht verbindliche Entschließung an die Bundesregierung gestellt, obwohl erst am 24.09.2015 die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Sachstand „Wildtierhaltung im Zirkus“ ausdrücklich u.a. Folgendes festgehalten haben, Zitat:

Trotz umfassender Recherche konnten keine unabhängigen Studien gefunden werden, die belegen, dass es sich bei der Haltung von ‘Wildtieren’ im Zirkus nicht nur in Einzelfällen um Tierquälerei handelt bzw. das Wohl der Tiere beeinträchtigt ist.

(siehe Seite 8, 1. Absatz der Antwort auf Punkt „3.“)
https://www.bundestag.de/blob/405890/280668d0fd13788652c3506a36875b8a/wd-5-123-15-pdf-data.pdf

Auch andere internationale Fachexperten (welche teils auch im Sachstand aufgeführt werden) bestätigen, dass es „Wildtiere im Zirkus“ grundsätzlich nicht besser oder schlechter ginge, als in anderen Einrichtungen. Siehe u.a.:
– Prof. Dr. Sir Patrick Bateson, Prof. Dr. Ted Friend, Dr. Marthe Kiley-Worthington, Samantha Lindley, Prof. Dr. Georgia Mason, Peter Scott:  https://webarchive.nationalarchives.gov.uk/20130822084033/https://www.defra.gov.uk/foodfarm/farmanimal/welfare/documents/circus-report.pdf;
– Dr. Thomas Althaus: https://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Dr.-Althaus-zu-Tieren-im-Circus.pdf;
– Prof. Dr. Ted Friend: https://www.facebook.com/AktionsbuendnisCircustiere/posts/1292667070749995:0;
– Dr. Immanuel Birmelin, Dr. Tessy Albonetti, Wolfgang Bammert: https://www.lacey-fund.com/wp-content/uploads/2016/01/birmelin-albonetti-studie.pdf;
– Dr. Immanuel Birmelin, Prof. Dr. Klaus Zeeb, Prof. Thomas Richter, Dr. Thomas Althaus: https://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Sachverstaendige001.pdfhttps://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Sachverstaendige001-2.pdf

PETA hat es allgemein auf bestimmte Teile der Bevölkerung abgesehen, da deren Tätigkeiten gegen die grundsätzliche Weltvorstellung/Ideologie von PETA-Mitarbeitern und -Mitgliedern bzw. -Anhängern sprechen (hier erneut der Hinweis auf das „Bambi-Syndrom“).

– PETA’s tatsächliches Ziel ist unbestreitbar, dass u.a. Angler, Jäger, Schäfer, Metzger, Landwirte, Viehzüchter, Pelzhändler, Imker, Wissenschaftler (Tierversuche), Ponykarussell-Betreiber, Jockeys, Tiertrainer, Zirkusleute, Fleischkonsumenten, Vegetarier (konsumieren ja noch Tierprodukte wie Milch, Honig oder Käse) usw. ausnahmslos gesetzlich verboten werden.
Die Menschenwürde (jedes Einzelnen) jener Teile der Bevölkerung wird von PETA mehr oder weniger jeden Tag öffentlich/medial angegriffen, bloß WEIL sie zu einem jener Teile der Bevölkerung gehören, die PETA grundsätzlich hasst.
– PETA verleitet, wie man anhand der Kommentare von PETA-Seiten in sozialen Netzwerken erkennen kann, dass beleidigt, verleumdet und verwünscht, sogar der Tod von Menschen gewünscht wird – und dies scheint auch stets als „legitim“ gewertet zu werten, bloß weil dies unterm Vorwand vermeintlichen „Tierschutzes“ geschieht, egal, wie kriminell ein Tierrechtsverein vorgeht. PETA verfolgt Kritiker indem kurzerhand Abmahnungen verschickt werden, wie auch die CDU-Abgeordnete Beate Schlupp persönlich erfahren durfte:

https://youtu.be/G9xcrgl-oM4
Siehe dazu aber bspw. auch das Deutsche Tierschutzbüro e.V. bezüglich der Aussage „Circus Krone quält Tiere!“, welche der Verein intensiv öffentlich, medial und im Internet als Tatsache verbreitet, sich aber gleichzeitig auf „Meinungsfreiheit“ beruft. Eine Berliner Richterin hat im Mai diesen Jahres dann aber wirklich diese Tatsachenbehauptung, ohne sich großartig mit dem Fall beschäftigt zu haben, zur legitimen Meinungsäußerung erklärte – was aber der Definition des BGH von 2009 widerspricht, Stichwort „Schmähkritik“:
https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/circus-krone-muss-behauptung-tierquaelerei-hinnehmen
https://www.telemedicus.info/article/1505-BGH-zu-Tatsachenbehauptung-Meinungsaeusserung.html

Es ist faktisch immer ein Angriff auf die persönliche Ehre, wenn man öffentlich als „Tierquäler“ dargestellt / stigmatisiert wird – und dass dies auch stets eine Rufschädigung ist, steht außer Frage. Es scheint also, als würden gewisse Teile der Bevölkerung systematisch diskriminiert zu werden, sobald Tierrechtler etwas gegen diese hätten.

Dass PETA überhaupt ein „gemeinnütziger“ Verein sein soll, ist zudem stark zu bezweifeln. Auch ein anwaltliches Gutachten von 2012 kommt zu dem Ergebnis, dass diesem Verein die „Gemeinnützigkeit“ abgesprochen werden müsse:
https://gerati.de/wp-content/uploads/GutachtenPETA.pdf
Darin wird u.a. deutlich gemacht, dass PETA bzw. PETA-Mitarbeiter Straftaten begehen bzw. verherrlichen und auch allgemeinpolitische Ziele verfolgt, welche nicht mit dem in der Satzung festgelegten Zweck („Förderung des Tierschutzes“) vereinbar ist.
https://www.peta.de/mediadb/PETA_Satzung_Maerz-2012.pdf
https://openjur.de/u/614595.html
https://openjur.de/u/141982.html
PETA’s Tätigkeiten mögen oberflächlich betrachtet § 193 StGB („Wahrnehmung berechtigter Interessen“) entsprechen – da PETA aber grundsätzlich ideologisch-motiviert ist, tatsächlich festgestellte positive Wohlbefinden von jeweiligen Tieren niemals akzeptiert (stattdessen sogar die jeweiligen Veterinäre öffentlich kritisiert/angreift; siehe „Fundamentalismus“) und stur allen bspw. Angler, Jäger, Schäfer, Metzger, Landwirte, Viehzüchter, Pelzhändler, Imker, Wissenschaftler (Tierversuche), Ponykarussell-Betreiber, Jockeys, Tiertrainer, Zirkusleute usw. stets „systemimmanente Tierquälerei“ vorwirft, nimmt PETA auch keine „berechtigten“ Interessen wahr. PETA betreibt „gruppenzogene Menschenfeindlichkeit“:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gruppenbezogene_Menschenfeindlichkeit
Weder wird „systematisches Desinformieren“, noch „Manipulieren von Momentaufnahmen“, „Vortäuschen unwahrer Tatsachen“, „zum Hass gegen einen Teil der Bevölkerung aufstacheln“ oder „Festhalten an fixen Idee“ mit § 193 StGB abgedeckt, auch dann nicht, wenn man stets unabhängig von dagegen sprechenden Beweisen, Tatsachen, dem wissenschaftlichen Stand der Dinge (o.ä.) agiert.
– An dieser Stelle verweise ich erneut auf die Definition des BGH bezüglich Meinungsäußerungen / Tatsachenbehauptungen von 2009. Aus dem bereits verlinkten Artikel (von Simon Assion, telemedicus), Zitat:

Eine abwertende Meinungsäußerung ist allerdings nur im Ausnahmefall unzulässig: Nämlich dann, wenn es sich um eine ‘Schmähkritik’ handelt, d.h. wenn die Schmähung der anderen Seite im Vordergrund steht und keine Merkmale einer sachlichen Auseinandersetzung gegeben sind.

Angesichts der Tatsachen, dass PETA stets die eigenen Dogmen fundamentalistisch (keinen Gegenargumenten zugänglich, zu keiner ehrlichen Diskussion bereit) verbreitet, quasi niemals wahrheitsgemäß oder gar objektiv-sachlich berichtet, meist nur kurze Momentaufnahmen aus dem Kontext reißt, diese bearbeitet, für ca. 2-3 Sekunden in einem vllt. 60 Sekunden kurzem Video mit gefühlsbeeinflussender Musik und Geräuschkulisse präsentiert und die Szenen für den Betrachter fehlerhaft interpretiert, um vermeintliche Tierquälerei als „normal“ zu implizieren, kann unmöglich von einer „sachlichen Auseinandersetzung“ ausgegangen werden, wenn permanent Teilen der Bevölkerung bspw. „systemimmanente Tierquälerei“ vorgeworfen wird und gegen diese mobil gemacht wird. Das Verhalten ist vergleichbar mit anderen Gruppierungen, die per se etwas gegen Asylanten haben.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen


 

Wie schon gesagt wer derselben Meinung ist, dass diese Strafanzeige gerechtfertig ist, darf diese gern kopieren und nutzen. Ganz oben gibt es noch einen direkten Link zu dem Word-Dokument, dieser Strafanzeige gegen PeTA.

10 Kommentare
  1. Hallo Silvio, dein unermüdlicher Kampf gegen PeTA und andere Tierrechtler ehrt dich, aber mit Verlaub, die Klage/Vorlage die du da ablieferst, ist Mist.

    1. Du bist kein Betroffener. Das kann aber dazu führen, dass deine Klage abgewiesen wird (ob berechtigt oder nicht), weil man dir nicht abnimmt, dass du geschädigt wirst. Die Klagen, die gegen Animal Peace/ Silke Ruthenberg liefen, weil sie hämisch über den Tod einen Bauern im Netz hergezogen hat, sind mit eben dieser Begründung eingestellt worden, weil nicht die Angehörigen, sondern andere geklagt hatten.

    2. Keine Staatsanwaltschaft wird sich ernsthaft mit einer Anklage beschäftigen, die zum allergrößten Teil aus Links auf Nachrichtenseiten, Youtubevideos (ganz großes Foul), Websites der Tierrechtler selbst und Wikipediaartikel verlinkt. Du rutscht damit in eine Schiene wie die Reichsbürger, deine Glaubwürdigkeit geht gegen Null. Hingegen wirst du ganz schnell den Stempel “Querulant” aufgedrückt bekommen.

    Da Motzen und dann keine bessere Lösung vorschlagen nichts bringt, hier ein paar Vierbesserungstipps von mir.

    1. Die wirklich Betroffenen ermutigen, Klage einzureichen. Machst du schon und lieferst auch noch eine Vorlage dafür, perfekt.

    2. Keine Verlinkungen in den Klagetext, sondern Verweise auf einen Anhang hinter den Klagetext. Dort befinden sich dann Screenshots der betreffenden Seiten, inklusive Datum vom Tag der Aufnahme. Somit hast du einen gesicherten Beweis, der nachträglich nicht mehr verändert werden kann, ohne dass Datenforensiker das an den Websites feststellen könnten (gilt insbesondere für die Links zu PeTA-Webseiten und anderen Spinnern).

    3. Lass das Ganze von einem Anwalt aufsetzen. Ich weiß nicht, was ein Rechtsverdreher in SO-Asien kostet, aber wahrscheinlich wird das erheblich günstiger sein als hier, und dennoch gewissen Standards genügen.

    4. Steck die Sachverhalte doch mal den Landtagsfraktionen der AfD. Wenn sie auch sonst nur Blödsinn anstellen, wäre dass wenigstens mal ein Thema, dass in ihre Parteilinie passt und einem Großteil der Bevölkerung zugute käme, wenn sie es in Kleine Anfragen verpacken.

    Schönen Gruß und weiterhin Danke für dein Engagement.

    Teratornis

    1. Das ist so nicht richtig. Es gibt Juristisch das Strafverfahren und das Zivilverfahren. Im Zivilverfahren das ist richtig, da darf in der Regel nur der Beschuldigte,oder eine von ihm beauftragter Vertreter klagen. Strafverfahren werden in der Regel nur auf Antrag durch die Staatsanwaltschaft ermittlungen aufgenommen. Hier klagt der Staat und nicht ich. Ich weise die Staatsanwaltschaft nur mit einer STrafanzeige auf die Straftat hin. Trete also rein juristisch nur als Zeuge auf.

  2. ..schließe mich da dem Kommentar von Teratornis teilweise an, möchte mich aber natürlich nichts desto trotz für Dein unermüdliches Engagement für unsere Sache ganz herzlich bedanken! ..wäre Deiner Sache vielleicht dienlich wenn Du dafür einige der grossen “Betroffenen” dazu bringen könntest diese Anzeige aktiv zu unterstützen!

    1. Es sit nicht ganz richtig was @Teratonis da geschrieben hat. Es gibt Juristisch das Strafverfahren und das Zivilverfahren. Im Zivilverfahren das ist richtig dar in der Regel nur der Beschuldigte,oder eine von ihm beauftragter Vertreter klagen.

      Anders sieht es im Strafrecht aus. Hier ist der Staat der Kläger, der von der Staatsanwaltschaft vertretten wird. SO ermittelt z.B. immer die Staatsanwaltschaft bei Körperverletzung, auch wenn der Geschädigte keine Anzeige erstattet.

      Viele Rechtsverstöße werden unteranderen nur auf Antrag verfolgt.

      Jeder kann eine Straftat zur Anzeige bringen. Aber z.B. Schadenersatz aus einer Straftat steht nur dem Geschädigten auf Antrag zu.

      Und ein Blick zu PeTA – Wenn es so währe wie Teratonis es sagt, dann dürfte ja gegen keinen einzigen angeblichen Tierquäler den PeTA anzeigt kein Verfahren eröffnet werden. Denn PeTA wäre ja dann nicht Klageberechtigt.

  3. Hayy

    Also PETA hat gerade Zitat von den –
    Rechtswidrige Qualzucht bei „Haustieren“: PETA zeigt exemplarisch 22 deutsche Züchter an und fordert konsequenten Vollzug des Tierschutzgesetzes.

    Kannst du uns da irgendwie weiter Helfen ?? Die haben keine Ahnung von der Rasse und zeigen nun Züchter an …

    MFG

  4. Hi, ich bin gerade auch betroffen- anscheinend bin ich eine von diesen 22 Züchter. Bin Züchterin von Franz.Bulldogge, vor paar Tage war bei mir unser Vet.Amt Mitarbeiter wegen einer Klage bei Staatsanwaltschaft von PETA gegen mich… Bin natürlich bei einem Hundevereint, nach §11 gelehrt, habe 2 Hunde und diese sind natürlich Zuchttauglich. Bin jetzt auch verärgert, dass ich wegen Anzeige mich rechtfertigen muss…

      1. Die Staatsanwaltschaft hat an unserem Vetamt sich gemeldet. Diese waren bei uns, ich habe alle Testergebnisse dort noch vorgelegt. Jetzt wird unser Veramt erst mal Stellung nehmen.

  5. Die Dame vom Vetamt hat mir der Schreiben gezeigt – es ist auf knapp 20 Seiten alle möglichen Krankheiten aufgelistet, die bei dieser Rasse auftreten könnten…

  6. Die Dame vom Vetamt hat mir den Schreiben gezeigt – es sind auf knapp 20 Seiten alle möglichen Krankheiten aufgelistet, die bei dieser Rasse auftreten könnten…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert