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Update:

PeTA behauptet der Hund sei angeleint gewesen, dieses wurde mittlerweile wiederlegt, also durch PeTA wurde wieder einmal gelogen!

Der Jäger ein Holländer, der sich nach dem Vorfall selbst bei der Polizei meldete, wurde gegen eine Sicherheitsleistung von 500 € auf freien Fuß gesetzt, was eine Menschengefährdung wohl auch ausschloss und somit auch die vom Halter behaupteten 3 m die er angeblich sich vom Hund entfernt aufgehalten habe nicht gegeben war!

https://www.oberhessen-live.de/2015/02/02/nur-drei-meter-vom-halter-entfernt-getoetet/


 

In einem Artikel von der Oberhessische-Zeitung.de forderte der Verein PeTA Deutschland e.V. und der Tierschutzverein TASSO, ein Abschussverbot für Hunde und Katzen, die in freier Wildbahn angetroffen werden.

Grund für die Forderung sei

Das innerhalb von vier Wochen zwei Familienhunde bei Neustadt und Alsfeld im Beisein ihrer Besitzer von Jägern erschossen wurden!

Da stellt sich Gerati.de natürlich erst einmal die Frage, ob die angeleint waren?

In Deutschland gilt in öffentlichen Anlagen ein Leinenzwang. Diese Verordnung dürfte auch für Wälder und Flure die sich in Gemeinde oder Privatbesitz befinden bestehen, solange diese nicht expliziert aufgehoben wurden.

Es ist nicht nachweisbar, dass die betroffenen Hundebesitzer eine Ausnahmegenehmigung besaßen.

Wo waren die Besitzer beim Abschuss der Hunde?

Tasso veröffentlichte eine Mitteilung in der es hieß…

“Innerhalb von nur vier Wochen wurden zwei Familienhunde bei Neustadt und Alsfeld im Beisein ihrer Besitzer widerrechtlich von Jägern erschossen”

Der Abschuss von Hunden und Katzen ist im Bundesjagdgesetz unter §23 geregelt.

Der §23 lautet:

VI. Abschnitt
Jagdschutz § 23
Inhalt des Jagdschutzes
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Im §20 ist der Schutz von Menschen geregelt.

(1) An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören, oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.

Nach Kenntnisnahme der gesetzlichen Bestimmungen, stellen sich natürlich für Gerati.de folgende Fragen.

Wo waren die Besitzer der Hunde vor und unmittelbar bei Schussabgabe durch den Jäger?

Weder von PeTA, TASSO noch Zeitungsberichte gehen von einer Gefährdung eines Menschen aus. Da der Jäger vor Schussabgabe, sich vergewissern muss, dass keine Personen oder Sachwerte durch die Abgabe des Schusses verletzt oder beschädigt werden können, kann man wohl davon ausgehen, dass die Halter der Hunde nicht im Sichtbereich des Jägers und demnach auch nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Hunde aufgehalten haben.

Demnach verletzte der Hundebesitzer bzw. Führer die ihm auferlegte Sorgfaltspflicht!

  • Die Hunde waren nicht angeleint (gesetzliche Bestimmungen sprechen von max. 2m Leinenlänge)
  • Die Hunde waren auch nicht im Nahbereich der Hundehalter bzw. Führer, sodass dem Jäger nicht ersichtlich war, ob es sich um einen wildernden Hund, oder um einen Haushund handelt.

Tierschützer fordern Abschussverbot

Diese Forderung allein aus dem Munde von PeTA zu hören, ist schon Unglaublich.

Wie PeTA Deutschland e.V. vorgeht mit ihren Forderungen, hatten diese im Fall der Insel Borkum schon gezeigt.

Federführend war in diesem Fall der Deutsche Tierschutzbund, der sich für die Rettung und damit gegen den Abschuss von hunderten von Katzen, mit den zuständigen Behörden einigten.

PeTA war solange aktiv, wie diese Kampagne kein Geld kostete. Als dann der Deutsche Tierschutzbund darauf aufmerksam machte, das Geld benötigt werde, um die Katzen einzufangen, und unterzubringen, war PeTA diese Kampagne keine Erwähnung mehr wert.

Dieses scheint sich jetzt wieder durch PeTA abzuspielen.

Viele Tierheime sind mit der Anzahl von Fundtieren überfordert und finanziell am Ende. Mehrere musste in den letzten Monaten Insolvenz einreichen. Auch die Kommunen, die eigentlich für Fundtiere zuständig sind, drückt ein Schuldenberg. Viele Kommunen sind nicht in der Lage die geforderten Summen von Tierheimen, für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen.

Andererseits werden Millionen von Euros für den Tierschutz gespendet!

Allein PeTA Deutschland gibt an, 4.172.722 € an Spenden im Jahr 2014 erhalten zu haben. Die Ausgaben belaufen sich auf 4.042.625 €, wobei kein Geld für irgendein Tierheim oder Tierschutzprojekt investiert wird.

Über 4 Millionen Euro wurden in Personalkosten und in Werbung gesteckt. Ein sinnvoller Einsatz von Geldern für den Tierschutz ist bei PeTA Deutschland e.V. nicht erkennbar.

Kampagnen, dienen in erster Linie dazu PeTA zu profilieren und sind demnach nachweislich Eigenwerbung! Dennoch gibt PeTA an…

Über 88 Prozent des jährlichen Budgets geht dabei direkt in die Programme zur Beendigung von Tierelend und Rettung von Leben.

Peta.de

Um welche Kampagnen es sich dabei handeln soll behält PeTA Deutschland e.V. wie jedes Jahr für sich.

PeTA Deutschland e.V. verlor im Jahr 2014 mehrere Gerichtsverfahren und wurde zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt, die sich aus durch PeTA falschen Behauptungen und Verdächtigungen herrührten.

Eine Sorgfaltspflicht gegen über den Spendengeldern kennt PeTA nicht.

Seit Jahren gibt PeTA an, die Lohnkosten des Vorstandes einmal offen zulegen. Bis heute ist dieses eine leere Versprechung. Man kann aber erahnen in welcher Gehaltslage der Vorstand von PeTA mitspielt!

Würde nur ein Bruchteil der Spendeneinnahmen an Tierheime abgetreten werden, könnten Tierheime die Grundversorgung der Fundtiere gewährleisten.

So bleibt Kommunen nur den weiteren Abschuss von wilden Hunden und Katzen zu dulden!

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